EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen

EU passt Antidumpingzoll auf verzinnte Stahlerzeugnisse aus China an

Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 der Kommission vom 16. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1042 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht am 17. April 2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 eine Anpassung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Einfuhren aus China vorgenommen. Betroffen sind verzinnte, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, für die bereits im Jahr 2025 endgültige Antidumpingzölle eingeführt wurden.

Hintergrund der Änderung ist ein Antrag auf Behandlung als neuer ausführender Hersteller. Die Kommission hat geprüft, ob das antragstellende Unternehmen die unionsrechtlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend war dabei insbesondere, dass im maßgeblichen Untersuchungszeitraum keine Ausfuhren in die Europäische Union erfolgt sind, keine Verbindung zu bereits von Maßnahmen betroffenen Herstellern besteht und Ausfuhren erst nach diesem Zeitraum nachgewiesen wurden. Weiterlesen

EU-Kommission kündigt mögliches Auslaufen des Antidumpingzolls auf Aluminiumfolien und -bänder aus China an

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (C/2026/1504), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) am 13.03.2026. Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036; zugrunde liegende Maßnahme: Durchführungsverordnung (EU) 2021/2170.

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass eine bestehende Antidumpingmaßnahme betreffend zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auslaufen wird, sofern keine Überprüfung eingeleitet wird.

Der maßgebliche Zeitpunkt für das Außerkrafttreten ist der 9. Dezember 2026 (00:00 Uhr).

Ein Fortbestehen der Maßnahme setzt voraus, dass eine sogenannte Auslaufüberprüfung beantragt wird. Hierfür können Unionshersteller einen Antrag stellen, der ausreichende Beweise dafür enthalten muss, dass Dumping und Schädigung im Falle des Auslaufens wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Weiterlesen

EU-Kommission: Neue Befreiungen vom Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China – Auswirkungen für TARIC und Zollpraxis

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/671 der Kommission vom 20. März 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2016/1036, Verordnung (EG) Nr. 71/97, Verordnung (EG) Nr. 88/97.

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/671 neue Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China getroffen. Der Beschluss ist insbesondere für Unternehmen mit Montageprozessen und komplexen Lieferketten von hoher praktischer Relevanz.

Befreiung vom Antidumpingzoll – keine Umgehungstatbestände

Im Rahmen der Prüfung hat die Kommission festgestellt, dass bestimmte Montagebetriebe die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Entscheidend ist dabei nicht allein der Anteil von Fahrradteilen mit Ursprung in China, sondern die Gesamtbewertung nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/1036 (Umgehungstatbestand).

Ein wesentliches Prüfkriterium ist der Anteil der verwendeten Teile: Liegt dieser – wie im vorliegenden Fall – unter 60 % des Gesamtwerts der verbauten Komponenten, spricht dies gegen eine Umgehung. Maßgeblich bleibt jedoch stets die Gesamtwürdigung der wirtschaftlichen und produktionstechnischen Gegebenheiten. Weiterlesen

EU weitet Antidumpingzoll auf bestimmte Rohrformstücke ohne Gewinde aus China aus

Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf weitere Einfuhren gegossener Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 25.03.2026. 

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 eine bestehende Antidumpingmaßnahme ausgeweitet. Betroffen sind nun auch bestimmte gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke ohne Gewinde mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 erfasst werden. Ausgangspunkt der Maßnahme ist die bereits geltende Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf entsprechende Waren mit Gewinde eingeführt worden war.

Nach den Feststellungen der Kommission wurde die bestehende Antidumpingmaßnahme umgangen. Die Untersuchung ergab, dass Waren ohne Gewinde aus China in die Europäische Union eingeführt, hier durch Gewindeschneiden fertiggestellt und anschließend als Ware mit Gewinde auf dem Unionsmarkt verkauft wurden. Die Kommission wertet dies als Fertigstellungsvorgang im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Grafitelektrodensysteme aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026. 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 hat die Europäische Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme für bestimmte Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China angepasst. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um die Änderung der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/558.

Ausgangspunkt war ein Antrag der Liaoning Dantan Group. Diese hatte beantragt, die in der ursprünglichen Verordnung genannte Liaoning Dantan Technology Group Co., Ltd. in Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd. umzubenennen. Nach den Angaben des Unternehmens war dies auf eine gruppeninterne Umstrukturierung zurückzuführen, bei der Produktionsanlagen, Geschäftsbereiche sowie weitere betriebliche Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen wurden. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 eine gezielte Änderung der bereits bestehenden Antidumpingmaßnahme für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China vorgenommen. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um eine Anpassung des Anhangs der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/191.

Hintergrund ist ein Antrag des Unternehmens Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.. Dieses Unternehmen hat gegenüber der Kommission nachgewiesen, dass es mit Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. verbunden ist, einem bereits in der ursprünglichen Verordnung erfassten mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller. Nach Prüfung der vorgelegten Informationen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es sachgerecht ist, die Ausfuhren des Antragstellers derselben bestehenden zollrechtlichen Behandlung zuzuordnen.

Konkret bedeutet dies, dass Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd. nun als verbundener ausführender Hersteller dem bereits unter TARIC-Zusatzcode C853 geführten Unternehmen Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. hinzugefügt wird. Der bisher nur Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. zugewiesene TARIC-Zusatzcode C853 gilt damit künftig für beide Unternehmen. Weiterlesen

EU prüft Anpassung der Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Aluminiumerzeugnisse aus China – mögliche Ausnahme für Luftfracht-Ladeeinheiten

Die Europäische Kommission hat mit der Bekanntmachung C/2026/1384 vom 10. März 2026 eine teilweise Interimsüberprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036. Die derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen wurden ursprünglich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 eingeführt.

Wichtig ist, dass die Kommission derzeit keine neue endgültige Zollmaßnahme erlässt. Vielmehr wird geprüft, ob die bestehende Warendefinition angepasst werden soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein sehr spezieller Produkttyp künftig vom Anwendungsbereich der Antidumpingmaßnahmen ausgenommen werden kann.

Konkret betrifft der Antrag Aluminiumbleche aus Legierungen der 7000er-Serie, einschließlich 7021-T6, sofern diese ausschließlich zur Herstellung zertifizierter Unit Load Devices (ULD) für die Zivilluftfahrt und den Luftfrachtsektor verwendet werden. Der Antragsteller argumentiert, dass genau diese Ware in der Europäischen Union nicht hergestellt werde und auch aus anderen Bezugsquellen nicht in ausreichender Menge und in der erforderlichen technischen Spezifikation verfügbar sei. Die Produktanforderungen seien wegen der luftfahrtspezifischen Vorgaben besonders streng.

Nach Darstellung in der Bekanntmachung könnte die bisherige Einbeziehung dieser Spezialware in die Antidumpingmaßnahme erhebliche wirtschaftliche Folgen für den betroffenen ULD-Hersteller in der Union haben. Deshalb wird nun untersucht, ob diese eng begrenzte Produktgruppe aus der Warendefinition herausgenommen werden sollte, ohne dass dadurch eine erneute Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union eintritt. Weiterlesen

Bevorstehendes Auslaufen des Antidumpingzolls auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl aus China und Taiwan

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Bekanntmachung C/2025/6710 vom 18.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU; Rechtsgrundlagen: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6710/o

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen eines Antidumpingzolls veröffentlicht. Betroffen sind kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan.

Rechtsgrundlage für diese Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob bestehende Antidumpingmaßnahmen nach Ablauf von fünf Jahren fortgeführt werden sollen. Die derzeit geltende Maßnahme wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483 eingeführt, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf die genannten Waren verhängt wurde. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat aus Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C – Bekanntmachung C/2025/6682 vom 12.12.2025
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 11 Absatz 2

Die Europäische Kommission hat die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat-Düngemittel mit Ursprung in der Russischen Föderation bekannt gegeben. Die Überprüfung erfolgt gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 und dient der Prüfung, ob ein Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich zu erneutem Dumping sowie zu einer Wiederaufnahme der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union führen würde.

Gegenstand des Verfahrens sind feste Düngemittel mit einem Ammoniumnitrat-Gehalt von mehr als 80 Gewichtsprozent, auf die derzeit endgültige Antidumpingzölle gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 angewendet werden. Weiterlesen