EU veröffentlicht aktualisierte nationale Dual-Use-Kontrolllisten

Amtsblatt der Europäischen Union, C/2026/3577 vom 03.07.2026.

Die Europäische Kommission hat die aktualisierte Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten nach Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Damit erhalten Unternehmen einen aktuellen Überblick über nationale Exportkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten zusätzlich zu den EU-weiten Dual-Use-Vorschriften eingeführt haben.

Besonders relevant ist dabei Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/821. Danach können andere Mitgliedstaaten auf Grundlage veröffentlichter nationaler Kontrolllisten ebenfalls Genehmigungspflichten für bestimmte Ausfuhren einführen.

Die aktuelle Zusammenstellung umfasst unter anderem nationale Kontrollen aus Spanien, Finnland und den Niederlanden. Betroffen sind insbesondere verschiedene Hochtechnologiebereiche wie Halbleitertechnik, Quantencomputer, spezielle Fertigungsanlagen, Software und Technologien sowie einzelne chemische Stoffe.

Für exportierende Unternehmen bedeutet dies, dass die Exportkontrollprüfung nicht ausschließlich auf den Anhang I der Dual-Use-Verordnung beschränkt werden sollte. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Produkten empfiehlt sich zusätzlich die Prüfung nationaler Kontrolllisten sowie der daraus möglicherweise resultierenden Genehmigungspflichten.

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Rechtshinweis:

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU aktualisiert Iran-Sanktionen: UAV, Flugkörper, Häfen und Schifffahrt im Fokus

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (GASP) 2026/1225 des Rates vom 8. Juni 2026.

Die Europäische Union hat die Iran-Sanktionen im Zusammenhang mit der militärischen Unterstützung Russlands sowie sicherheitsrelevanten Aktivitäten Irans weiter aktualisiert. Die Verordnung (EU) 2023/1529 betrifft insbesondere Güter und Technologien, die zur Fähigkeit Irans beitragen können, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) oder Flugkörper herzustellen.

Im Mittelpunkt steht Artikel 2. Danach ist es verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Erfasst ist auch die Durchfuhr solcher Güter durch Iran, wenn sie aus der Union ausgeführt werden.

Das Verbot betrifft nicht nur Warenlieferungen. Untersagt sind auch technische Hilfe, Vermittlungsdienste, sonstige Dienstleistungen, Finanzmittel und Finanzhilfen im Zusammenhang mit diesen Gütern und Technologien. Zusätzlich erfasst die Verordnung auch die Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums, Geschäftsgeheimnissen sowie den Zugang zu geschützten Materialien oder Informationen, soweit diese mit den betroffenen Gütern und Technologien zusammenhängen. Weiterlesen

EU-Sanktionen gegen interne Repression in Russland: Verordnung (EU) 2024/1485 aktualisiert

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1362 des Rates vom 15. Juni 2026.

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Russland aktualisiert. Die Verordnung (EU) 2024/1485 richtet sich gegen interne Repression, schwere Menschenrechtsverletzungen und Maßnahmen gegen Zivilgesellschaft, demokratische Opposition und Rechtsstaatlichkeit in Russland.

Die Verordnung enthält zwei zentrale Regelungsbereiche: Zum einen werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen eingefroren. Zum anderen enthält sie Ausfuhr- und Unterstützungsverbote für Güter, Ausrüstung, Technologie und Software, die zur internen Repression oder zur Überwachung und zum Abhören von Informations- und Telekommunikationsverkehr verwendet werden können. Weiterlesen

EU-Kommission aktualisiert Informationen zur Dual-Use-Verordnung

Amtsblatt der Europäischen Union, Informationsvermerk C/2026/2595 vom 8. Mai 2026 zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Die EU-Kommission hat einen aktualisierten Informationsvermerk zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Der Vermerk enthält eine Übersicht darüber, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Dual-Use-Verordnung national umsetzen und welche zusätzlichen nationalen Vorschriften bestehen.

Die Veröffentlichung betrifft insbesondere die Artikel 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 22 und 23 der Verordnung (EU) 2021/821. Unternehmen erhalten dadurch einen Überblick über zusätzliche nationale Genehmigungspflichten, nationale Kontrollmaßnahmen sowie zuständige Behörden innerhalb der EU.

Übersicht über nationale Rechtsvorschriften

Der Informationsvermerk behandelt unter anderem folgende Punkte:

  • zusätzliche Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter
  • Genehmigungspflichten für digitale Überwachungsgüter
  • erweiterte Vermittlungskontrollen
  • Durchfuhrkontrollen für Nicht-Unionsgüter
  • nationale Vorschriften zur technischen Unterstützung
  • zusätzliche Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Menschenrechtserwägungen
  • Kontrollen bei der innergemeinschaftlichen Verbringung
  • nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
  • spezielle Zollstellen für Dual-Use-Ausfuhren

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ATLAS-Ausfuhr: BAFA erteilt Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu – neue Codierung 3LLB/A47

Mit der ATLAS – Info 0944/2026 wird auf eine wichtige Änderung im Bereich der exportkontrollrechtlichen Abwicklung hingewiesen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu erteilt. Nach dem Dokument tritt diese Genehmigung zum 1. April 2026 in Kraft.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 47 betrifft die Ausfuhr und Verbringung von Gütern, die sowohl in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) als auch in der Kriegswaffenliste genannt sind. Voraussetzung ist, dass dem Ausführer oder Verbringer für die identische Ausfuhr oder Verbringung nach dem 1. April 2026 bereits eine Genehmigung nach § 3 Abs. 3 KrWaffKontrG durch das zuständige Bundesministerium erteilt wurde.

Darüber hinaus erfasst die Allgemeine Genehmigung nach dem Inhalt der Information auch nicht von der Kriegswaffenliste erfasste Bestandteile und Zubehör, sofern diese für Nutzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der genehmigten Hauptsache erforderlich sind. Der Wert dieser Bestandteile und des Zubehörs darf dabei maximal 10 % des Gesamtwertes der in der Genehmigung enthaltenen Kriegswaffen betragen. Zusätzlich müssen Empfänger und Endverwender bereits in der zugrunde liegenden Genehmigung genannt sein. Weiterlesen

Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung – Einordnung und Auswirkungen

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 hat die EU-Kommission den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 vollständig neu gefasst. Ziel der Aktualisierung ist es, die Güterliste an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und neue, sicherheitsrelevante Technologien unionsweit einheitlich zu erfassen.

Im Rahmen der Neufassung wurden neue Güter in Anhang I aufgenommen sowie bestehende Güterlistennummern technisch präzisiert. Besonders relevant ist dabei die Überführung bislang rein national geregelter Güter in das unionsrechtliche Dual-Use-System.

Überführung nationaler „1900er“-Güter in den EU-Anhang I

Güter, die bislang in Deutschland ausschließlich in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) mit sogenannten „1900er“-Güterlistennummern erfasst waren, wurden nun in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgenommen.
Diese Güter betreffen insbesondere den Quanten- und Halbleiterbereich und sind künftig mit „500er“-Güterlistennummern gelistet. Weiterlesen

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 – Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste

Am 14. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L, 14.11.2025) die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung ersetzt die Europäische Kommission den bisherigen Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 vollständig und stellt eine umfassend aktualisierte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) bereit.

Die Verordnung wurde am 8. September 2025 erlassen und tritt gemäß Artikel 2
➡️ am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft – also am 15. November 2025.

Die Überarbeitung erfolgt, um die EU-Kontrollliste an die international vereinbarten Exportkontrollregime anzupassen, darunter:

  • Australische Gruppe (AG)

  • Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)

  • Nuclear Suppliers Group (NSG)

  • Wassenaar-Arrangement (WA)

  • Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)

Da die internationalen Kontrolllisten 2024 aktualisiert wurden und die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen des Wassenaar-Arrangements akzeptierten, wurde eine vollständige Aktualisierung erforderlich.

Relevanz für Unternehmen

Mit Inkrafttreten am 15.11.2025 müssen Unternehmen:

  • Klassifizierungen ihrer Produkte und Technologien überprüfen,

  • Exportkontrollprozesse anpassen,

  • Risiko- und Sanktionsprüfungen aktualisieren,

  • interne Kontrollsysteme (IKS) sowie Schulungen an die neuen technischen Parameter anpassen.

Die Änderungen betreffen besonders die Bereiche:

  • Elektronik und Halbleiter

  • Sensoren, Optik und Laser

  • Luft- und Raumfahrt

  • Informationssicherheit / Kryptographie

  • Fertigungstechnologien

  • Nuklear- und Chemikalienkontrolle

Einordnung gemäß Wouros & Partner Prioritäten

1️⃣ Embargos – Dual-Use-Änderungen beeinflussen unmittelbar bestehende Embargo-Vorschriften.
2️⃣ Sanktionen – neue Listen bedeuten verschärfte Anforderungen an Screening, Endverbleib und technische Unterstützung.
3️⃣ Exportkontrolle & Dual-Use-Güter – zentrale Änderung mit direkter Wirkung auf Klassifizierung und Genehmigungspflichten.
4️⃣ Prozesse & Workflows – Aktualisierung von Verfahren, IT-Systemen und Dokumentation notwendig.
5️⃣ IKS – Anpassung von Compliance-Mechanismen, Schulungsprogrammen und Kontrollprozessen.

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Quelle

Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L, veröffentlicht am 14. November 2025:
Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821.


Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Dual-Use-Güter 2025

Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Anpassung der EU-Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821) verabschiedet

Diese Überarbeitung setzt die internationalen Verpflichtungen um, die 2024 im Rahmen des Wassenaar-Arrangements (WA), des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Australia Group (AG) und der Nuclear Suppliers Group (NSG) beschlossen wurden.

Wichtige Neuerungen

Die Änderungen betreffen sowohl neue Güter als auch präzisierte Definitionen und Kontrollparameter. Ziel ist eine einheitliche, transparente und wirksame Kontrolle innerhalb der EU, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einzuschränken.

Neu auf der Kontrollliste sind unter anderem:

  • Quanten-Technologie: Quantencomputer, elektronische Komponenten für kryogene Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Wafer-Prober.
  • Halbleitertechnologie: Ausrüstung für Atomlagenabscheidung, epitaktische Abscheidung, Lithographie (inkl. EUV-Pellicles, Masken, Reticles), Rasterelektronenmikroskope und Ätzausrüstung.
  • Advanced Computing: Integrierte Schaltungen und Baugruppen wie Field Programmable Logic Devices (FPLD).
  • Additive Fertigung: 3D-Druckanlagen und spezielle Pulverwerkstoffe.
  • Materialien: Hochtemperatur-Beschichtungen und Hochentropie-Legierungen.
  • Biotechnologie: Neue Einträge für Peptidsynthesegeräte.

Darüber hinaus wurden zahlreiche technische Definitionen aktualisiert, u. a. zu Lasern, Satelliten/Spacecraft, Software-Begriffen sowie Parametern für Halbleiter, Sensoren und Antriebstechnologien.

Quellen:

European Commission

Delegated Regulation

Comprehensive Change Note Summary – Update 2025: