Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU-Sanktionen gegen Sudan aktualisiert: Erweiterung der Sanktionsliste und verschärfte Compliance-Anforderungen für Unternehmen
Die Europäische Union hält die restriktiven Maßnahmen gegen Sudan weiterhin aufrecht und hat die bestehende Sanktionsverordnung erneut aktualisiert. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. L 203 vom 11.07.2014, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1051 des Rates vom 7. Mai 2026.
Die Verordnung basiert auf Artikel 215 AEUV sowie dem Beschluss 2014/450/GASP und regelt insbesondere Waffenembargos, Finanzsanktionen, Bereitstellungsverboten sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
Für Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen ergeben sich daraus umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten im Bereich Exportkontrolle, Embargo-Compliance und Trade Compliance.
Nach Artikel 2 der Verordnung ist es verboten, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten sowie Rüstungsgütern unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan bereitzustellen. Das betrifft nicht nur klassische Waffenlieferungen, sondern auch technische Unterstützung, Schulungen, Beratungsleistungen, Finanzierungen, Versicherungen oder sonstige Unterstützungsleistungen mit militärischem Bezug. Weiterlesen






