EU verschärft Belarus-Sanktionen: Neue Pflichten für Ausfuhr, Einfuhr und Sanktionsprüfung

Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026.

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus erneut angepasst. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2006, die durch die Verordnung (EU) 2026/513 aktualisiert wurde. Die Regelungen betreffen Unternehmen insbesondere dann, wenn Waren, Technologien, technische Unterstützung, Finanzhilfen oder Dienstleistungen mit Bezug zu Belarus geprüft werden müssen.

Für die Praxis besonders wichtig sind die Verbote und Genehmigungspflichten bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung, Ausrüstung zur internen Repression, Feuerwaffen, Gütern zur Stärkung industrieller Kapazitäten sowie bestimmten Luxusgütern. Die Verordnung erfasst nicht nur unmittelbare Lieferungen nach Belarus, sondern auch mittelbare Bereitstellungen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzhilfen und teilweise auch Durchfuhren über Belarus. Weiterlesen

EU erfasst Einfuhren von Rasenmährobotern aus China zollamtlich

Durchführungsverordnung (EU) 2026/142, ABl. L 2026/142 vom 23.01.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 hat die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem seit November 2025 laufenden Antidumpingverfahren und dient dazu, eine rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen zu ermöglichen.

Betroffen sind Mähroboter mit Elektromotor, einschließlich notwendiger Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder Begrenzungssysteme. Die Ware wird aktuell unter dem KN-Code ex 8433 11 10 (TARIC 8433 11 10 10) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung und ist auf neun Monate befristet. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat aus Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C – Bekanntmachung C/2025/6682 vom 12.12.2025
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 11 Absatz 2

Die Europäische Kommission hat die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat-Düngemittel mit Ursprung in der Russischen Föderation bekannt gegeben. Die Überprüfung erfolgt gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 und dient der Prüfung, ob ein Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich zu erneutem Dumping sowie zu einer Wiederaufnahme der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union führen würde.

Gegenstand des Verfahrens sind feste Düngemittel mit einem Ammoniumnitrat-Gehalt von mehr als 80 Gewichtsprozent, auf die derzeit endgültige Antidumpingzölle gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 angewendet werden. Weiterlesen