Antidumpingzoll auf superabsorbierende Polymere aus Südkorea könnte 2027 auslaufen

Bekanntmachung C/2026/3616 der Europäischen Kommission zum bevorstehenden Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen

Die Europäische Kommission hat auf das bevorstehende Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren superabsorbierender Polymere mit Ursprung in der Republik Korea hingewiesen.

Der derzeit geltende Antidumpingzoll wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 eingeführt und läuft grundsätzlich am 7. April 2027 um 00.00 Uhr aus, sofern zuvor keine Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen eingeleitet wird.

Unionshersteller können einen schriftlichen Überprüfungsantrag stellen. Dieser muss ausreichende Nachweise dafür enthalten, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich fortbestehen oder erneut auftreten würden. Der Antrag muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Auslaufen der Maßnahme vorliegen.

Importierende Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten, da eine Auslaufüberprüfung zur Fortgeltung der Antidumpingzölle führen kann.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen und der Ermittlung der einfuhrseitigen Abgabenbelastung.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU überprüft Antidumpingmaßnahmen für warmgewalzten Stahl aus der Türkei

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, C/2026/3536 vom 6. Juli 2026 – Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber bestimmten warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist es festzustellen, ob die geltenden Antidumpingzölle weiterhin erforderlich sind oder auslaufen können.

Die derzeitigen Antidumpingmaßnahmen bleiben während der gesamten Überprüfung unverändert in Kraft. Die Kommission untersucht insbesondere, ob bei einem Wegfall der Maßnahmen erneut oder weiterhin Dumping stattfinden und dadurch der Wirtschaftszweig der Europäischen Union geschädigt würde.

Unternehmen, die die betroffenen Stahlerzeugnisse aus der Türkei importieren oder handeln, sollten die Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Je nach Ergebnis der Auslaufüberprüfung können die bestehenden Antidumpingmaßnahmen aufrechterhalten oder aufgehoben werden. Für Hersteller, Importeure und Verwender kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Beschaffungskosten und die zukünftige Importkalkulation haben.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung bestehender Antidumpingmaßnahmen, der Bewertung zollrechtlicher Risiken sowie der strategischen Begleitung von Handels- und Einfuhrvorhaben.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Antidumpingmaßnahmen gegen Kalziumsilizium aus China können 2027 auslaufen

Die Europäische Kommission hat das bevorstehende Auslaufen des Antidumpingzolls auf Kalziumsilizium (KN-Code 7202 99 80) mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht. Die derzeitige Maßnahme beruht auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/468.

Der Antidumpingzoll endet am 25. März 2027, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird. Unionshersteller können hierzu einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellen. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass Dumping und die daraus resultierende Schädigung bei einem Wegfall der Maßnahme voraussichtlich fortbestehen oder erneut eintreten würden.

Auswirkungen für Unternehmen

Importeure von Kalziumsilizium sollten die weitere Entwicklung beobachten und prüfen, welche Auswirkungen ein mögliches Auslaufen der Antidumpingmaßnahme auf Einfuhrkosten, Lieferverträge und Beschaffungsstrategien haben kann.

Unionshersteller sollten rechtzeitig beurteilen, ob eine Auslaufüberprüfung beantragt werden soll.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Bewertung bestehender Antidumpingmaßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Zollabwicklung, Lieferketten und Compliance.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU verlängert Antidumpingzölle auf Glasfasergewebe aus China und Ägypten

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 der Kommission vom 8. Juni 2026.

Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingzölle auf bestimmte gewebte und/oder genähte Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrechterhalten.

Betroffen sind Glasfasergewebe, die insbesondere in Rotorblättern für Windkraftanlagen, im Bootsbau, im Fahrzeugbau, bei Sportausrüstungen sowie bei der Sanierung von Rohrleitungen eingesetzt werden. Die Waren werden unter verschiedenen TARIC-Codes der Position 7019 erfasst.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Auslaufen der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping und Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen wäre. Die bestehenden Maßnahmen bleiben daher in Kraft.

Für chinesische Unternehmen gelten weiterhin Antidumpingzölle zwischen 34,0 % und 69,0 %. Für ägyptische ausführende Hersteller beträgt der Antidumpingzoll 33,1 %. Die Maßnahmen bleiben außerdem auf bestimmte Einfuhren zu Offshore-Anlagen sowie auf aus Marokko und der Türkei versandte Einfuhren ausgeweitet, auch wenn diese als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet werden. Weiterlesen

EU weist auf mögliches Auslaufen der Antidumpingzölle auf Verbindungselemente aus China hin

Bekanntmachung C/2026/2827 der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2026 über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen, ABl. C 2026/2827 vom 29.05.2026.

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen veröffentlicht. Betroffen sind bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die derzeit geltenden Antidumpingzölle beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 der Kommission vom 16. Februar 2022. Diese Maßnahmen laufen nach der Bekanntmachung am 18. Februar 2027 um 00:00 Uhr aus, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.

Rechtsgrundlage der Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Danach können Unionshersteller einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen.

Ein solcher Antrag muss ausreichende Beweise enthalten, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Wird eine Überprüfung eingeleitet, erhalten Einführer, Ausführer, Vertreter des Ausfuhrlandes und Unionshersteller Gelegenheit zur Stellungnahme.

Für Unternehmen ist die Bekanntmachung relevant, wenn sie Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China einführen oder beschaffen. Importierende Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Antidumpingzölle, Einkaufsbedingungen, Lieferverträge und Kalkulationen von einem möglichen Auslaufen oder einer möglichen Verlängerung der Maßnahmen betroffen sein können.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrabgaben, Ursprung, Lieferantenstrukturen und zollrechtlichen Risiken im Außenhandel.

Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung für Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat aus China und Indonesien ein (C/2026/2119)

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2119 vom 16. April 2026 zur Einleitung einer Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung) betreffend Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien.

Gegenstand der Verordnung

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung (Expiry Review) der bestehenden Antidumpingmaßnahmen eingeleitet. Ziel ist die Prüfung, ob die Maßnahmen nach ihrem vorgesehenen Auslaufen weiterhin erforderlich sind.

Betroffene Ware

  • Mononatriumglutamat (MNG)
  • KN-Code: ex 2922 42 00
  • TARIC-Code: 2922 42 00 20

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EU-Handelsschutz: Antidumpingzölle auf Walzdraht aus China vor möglichem Auslaufen

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C – Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen (C/2026/532) vom 27.01.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung).

Die Europäische Kommission hat bekannt gemacht, dass die derzeit geltenden Antidumpingzölle auf Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China auslaufen können, sofern keine Auslaufüberprüfung beantragt wird.

Die bestehenden Maßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1805. Ohne einen fristgerechten Antrag endet der Antidumpingzoll am 14. Oktober 2026 um 00:00 Uhr.

Nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/1036 können Unionshersteller eine Auslaufüberprüfung beantragen, wenn sie darlegen, dass bei einem Wegfall der Maßnahme erneut Dumping und eine Schädigung der Unionsindustrie zu erwarten wären. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem Auslaufdatum bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Bevorstehendes Auslaufen des Antidumpingzolls auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl aus China und Taiwan

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Bekanntmachung C/2025/6710 vom 18.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU; Rechtsgrundlagen: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6710/o

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen eines Antidumpingzolls veröffentlicht. Betroffen sind kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan.

Rechtsgrundlage für diese Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob bestehende Antidumpingmaßnahmen nach Ablauf von fünf Jahren fortgeführt werden sollen. Die derzeit geltende Maßnahme wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483 eingeführt, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf die genannten Waren verhängt wurde. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat aus Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C – Bekanntmachung C/2025/6682 vom 12.12.2025
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 11 Absatz 2

Die Europäische Kommission hat die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat-Düngemittel mit Ursprung in der Russischen Föderation bekannt gegeben. Die Überprüfung erfolgt gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 und dient der Prüfung, ob ein Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich zu erneutem Dumping sowie zu einer Wiederaufnahme der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union führen würde.

Gegenstand des Verfahrens sind feste Düngemittel mit einem Ammoniumnitrat-Gehalt von mehr als 80 Gewichtsprozent, auf die derzeit endgültige Antidumpingzölle gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 angewendet werden. Weiterlesen