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EU stellt Antidumpingverfahren für bestimmte Gusseisenwaren aus Indien und der Türkei ein – Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 – Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. März 2026.
Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 das Antidumpingverfahren gegen bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei eingestellt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, insbesondere Artikel 9 Absatz 1.
Betroffen sind bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Kugelgrafit (duktiles Gusseisen) einschließlich bestimmter Teile daraus. Im Beschluss werden hierzu die KN-Codes 7325 10 00 und 7325 99 10 sowie die TARIC-Unterpositionen 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60 genannt.
Das ursprüngliche Verfahren war nach Antrag des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet worden. Nach Rücknahme des Antrags am 3. Februar 2026 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass keine Gründe des Unionsinteresses gegen eine Einstellung sprechen. Daher wurde das Verfahren ohne Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen beendet. Weiterlesen






