Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Am 23. Februar 2024 hat die Europäische Union ihr mittlerweile 13. Sanktionspaket gegen Russland bekanntgegeben, das am 23. bzw. 24. Februar 2024, pünktlich zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die ganze Ukraine, in Kraft trat.

Das 13. Sanktionspaket besteht aus der Verordnung (EU) 2024/745 (VO 2024/745) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (VO 833/2014), in der sektorale Beschränkungen in Bezug auf Russland niedergelegt sind, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 (DVO 2024/753), durch die der Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (VO 269/2014) geändert wurde.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

12. Sanktionspaket Russland (Verordnung EU 2023/2878) sowie Bekanntgabe einer Allgemeinen Genehmigung für Rechtsgeschäfte und Handlungen nach Art. 5n Abs. 10 Buchstaben c) und h) dieser Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) wurde durch die Verordnung (EU) 2023/2878 (12. Sanktionspaket) angepasst.

Verordnung (EU) 2023/2878

Folgende Änderungen wurden im Wesentlichen vorgenommen:

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle