Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union wurde am 24. Februar 2025 vom Rat der EU angenommen und aktualisiert. Diese Liste umfasst militärische Ausrüstungen und Technologien, die der Kontrolle der Ausfuhr unterliegen. Sie bezieht sich auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und ersetzt die zuvor angenommene Liste von Februar 2024.
Die Liste umfasst eine breite Palette von Ausrüstungen und Technologien, die für militärische Zwecke genutzt werden können, wie etwa:
- Waffen mit glattem Lauf (einschließlich Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen),
- Munition und Zünderstellvorrichtungen für militärische Waffen,
- Bomben, Raketen, Torpedos und andere Sprengkörper,
- Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung sowie damit verbundene Systeme,
- Landfahrzeuge wie Panzer und gepanzerte Fahrzeuge,
- Chemische, biologische und radioaktive Stoffe sowie dazugehörige Ausrüstungen und Materialien.
Zudem werden auch energetische Materialien und Treibstoffe, die für militärische Zwecke entwickelt wurden, erfasst.
Die Listung von „dual-use“ Materialien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, erfolgt parallel zu dieser Aktualisierung.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.