Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

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Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 765/2006

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Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 22. Juli 2024

Am 17. Juli 2024 ist mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Güterlisten unter dem Reiter Ausfuhrliste.

Die am 23. Juli 2024 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt.

Teil I Abschnitt A und B

Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Abschnitt B der Ausfuhrliste enthält eine Liste national erfasster Dual-Use-Güter.

Teil II

Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.

Quelle: BAFA