Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender) wird mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 ergibt sich folgende Änderung: In Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.
Den Volltext der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 sowie weitere Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Aussenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle