Neues Antidumpingverfahren Edelstahl

Europäische Edelstähle könnten künftig mit Antidumpingzöllen belegt werden.

Das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) hat die Einleitung eines Antidumping Untersuchungsverfahrens bekannt gegeben. Sollte die Untersuchung Hinweise auf unfair niedrige Einfuhrpreise ergeben, könnten künftig Antidumpingzölle bei der Einfuhr in China erhoben werden. Betroffen sind Flacherzeugnisse der HS-Unterpositionen 721891, 721899, 721911, 721912, 721913, 721914, 721921, 721922, 721923, 721924, 722011 und 722012 mit Ursprung in der EU, Japan, Südkorea und Indonesien.

Quelle: MOFCOM

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

Das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außen­handelsstatistik (WA) beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenenÄnderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Ver­ordnung (VO) der Kommission der Euro­pä­ischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden.

Das WA dient der Klassi­fizierung der Waren für die Statistik des Waren­verkehrs mit den Mitglied­staaten der EU (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außen­handels­ergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Für den von den beteiligten Unternehmen zu meldenden Warenverkehr im Kalenderjahr 2024 ist ausschließlich das WA 2024 gültig. Es ersetzt somit die Ausgabe 2023 zum 01.01.2024.

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ÄNDERUNGEN DES WARENVERZEICHNISSES FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK ZUM 1.1.2024

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2024

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2024.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2024 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2024.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES

CITES regelt, welcher Handel mit welchen Arten erlaubt ist.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass der internationale Handel mit frei lebenden Tieren und Pflanzen legal, nachhaltig und rückverfolgbar ist und die natürlichen Bestände nicht gefährdet. CITES regelt nicht nur den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch mit deren Teilen und daraus hergestellten Produkten. Weiterlesen

Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht

Der Leitfaden der EU-Kommission soll Unternehmen dabei helfen, eine Umgehung der Sanktionen gegenüber Russland besser zu erkennen und so zu vermeiden.

Das EU-Sanktionsrecht verplichtet Unternehmen zu einer Sorgfaltsprüfung.

Der Leitfaden der EU-Kommission gibt Hilfestellung für die Umsetzung.

Er enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Schritte für eine strategische Risikobewertung
  • Hinweise für eine verstärkte Sorgfaltspflicht für besonders gefährdete Unternehmen inklusive Verfahren für die Bewertung von Geschäftspartnern, Transaktionen und Waren
  • Auflistung von Warnzeichen (“red flags“), insbesondere bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit neuen Handelspartner.

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Quelle: Europäische Kommission

Gemeinsames Versandverfahren – Ukraine

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Von der Europäischen Kommission wurde eine Guidance veröffentlicht, die vom staatlichen Zolldienst der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte erstellt wurde, die das gemeinsame Versandverfahren in die Ukraine und aus der Ukraine nutzen möchten.

Guidance Common Transit procedure trade with UA (in englischer Sprache)

Quelle: Zoll.de

 

USA – Vorläufig Antidumpingzölle auf deutsche Zinnwalzprodukte

Das Handelsministerium hat im August 2023 eine vorläufige Feststellung zu Antidumpingzöllen auf Zinnwalzprodukte veröffentlicht.

Zinnwalzprodukte sind flachgewalzte Erzeugnisse der Positionen 7210 11, 7210 12, 7210 50, 7212 10, 7212 50 0020, 7212 50 00 90 und 7226 90 01 80 des US-Zolltarifs, die mit Zinn, Chrom oder Chromoxiden beschichtet oder überzogen sind.

Das DOC – Department of Commerce wird nun die Zollbehörde Customs and Border Protection anweisen, Importeuren dieser Zinnwalzprodukte Produkte zunächst Barsicherheiten in Höhe der vorläufig festgesetzten Dumpingmarge von 7,02 Prozent einzufordern.

Quelle: DEPARTMENT OF COMMERCE

CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig bis auf gewisse Produktgruppen

Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Für gewisse Produktgruppen gelten abweichende Regelungen.

Das Vereinigte Königreich erkennt die CE-Kennzeichnung weiterhin an. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen.

Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.

Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden.

UK Government announces extension of CE mark recognition for businesses

Quelle: Ministeriums für Wirtschaft und Handel vom 1. August 2023

USA – Höhere Zollabfertigungsgebühren für 2024

Die Zollbehörde Customs and Border Protection wird ab Oktober 2023 die Zollabfertigungsgebühren anpassen.

Die Zollabfertigungsgebühr “Merchandise Processing Fee” beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar  0,3464 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag.
Diese Beträge wird die Zollbehörde zu Beginn des neuen Haushaltsjahres ab dem 1. Oktober 2023 erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt wird die CBP immer mindestens 31,67 US$ (vorher: 29,66 US$) und maximal 614,35 US$ (vorher: 575,35 US$) berechnen.

Der Ad-Valorem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen.

Die Gebühren für sogenannte “Informal Entries” (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab dem 1. Oktober 2023 ebenfalls steigen.

Quelle: Federal Register / Vol. 88, No. 144

 

Türkei – Zusätzliche Kfz- Zulassungssteuer

Sondersteuer dient zur Bewältigung der Erdbebenkatastrophe.

Für Kraftfahrzeuge, die in der Türkei erstmals zugelassen werden, wird die Zulassungssteuer befristet verdoppelt. Die Steuererhöhung gilt seit dem Tag der Veröffentlichung am 14. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Ausgenommen sind Personen, die durch das Erdbeben den Ehepartner oder einen Angehörigen ersten Grades verloren haben. Ebenso Personen, die den Verlust oder erhebliche eine Beschädigung ihrer Immobilie oder Ihres bisherigen Fahrzeugs erlitten haben.

Türkisches Amtsblatt

 

Quelle: Türkisches Amtsblatt