EU-Kommission legt Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 ein neues Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung veröffentlicht. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650.

Das Paket umfasst einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, aktualisierte Leitlinien, überarbeitete FAQ, einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Anwendungsbereich der EUDR sowie einen aktualisierten Entwurf zum Informationssystem. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Anwendung der Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 vorzubereiten.

Nach Angaben der Kommission sollen die Maßnahmen die jährlichen Befolgungskosten für betroffene Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Besonders relevant sind dabei klarere Vorgaben für nachgelagerte Lieferketten, vereinfachte Regelungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger sowie zusätzliche Erläuterungen zu elektronischem Handel, Geolokalisierung und praktischen Lieferkettenszenarien. Weiterlesen

EU-Kommission veröffentlicht neuen Leitfaden zu verdächtigen Aktivitäten in Lieferketten und zur Zusammenarbeit mit dem Zoll

Europäische Kommission, TAXUD/A3/002/2026, Guidance Document „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“, Brüssel, 31. März 2026.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten bei der Erkennung, Meldung und Bekämpfung verdächtiger Aktivitäten in internationalen Lieferketten veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich zwar insbesondere an zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), ausdrücklich jedoch auch an alle anderen Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette – unabhängig von einem bestehenden AEO-Status. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Zollbehörden zu stärken, um Risiken wie Schmuggel, organisierte Kriminalität, Manipulationen in Lieferketten oder sonstige illegale Aktivitäten früher erkennen zu können.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Unternehmen häufig frühzeitig Auffälligkeiten im täglichen Waren- und Transportfluss erkennen können. Hierzu zählen beispielsweise ungewöhnliche Fahrzeugbewegungen, beschädigte oder manipulierte Siegel, unbefugte Personen auf Betriebsgeländen, verdächtige IT-Zugriffe, ungewöhnliche Kundenanfragen oder auffällige Zahlungs- und Warenbewegungen. Weiterlesen

HS 2028 und Correlation Tables: Keine automatische Überleitung der Warennummern

World Customs Organization (WCO), Correlation Tables HS 2022–2028 (April 2026), basierend auf der WCO Council Recommendation vom 25. Juni 2025

Mit dem Inkrafttreten des Harmonisierten Systems 2028 zum 1. Januar 2028 wird das derzeit gültige HS 2022 weltweit abgelöst. Das von der World Customs Organization entwickelte System wird regelmäßig überarbeitet, um technologische Entwicklungen, regulatorische Anforderungen und Veränderungen im internationalen Handel abzubilden.

Zur Unterstützung dieser Umstellung hat die WCO sogenannte Correlation Tables veröffentlicht. Diese Tabellen dienen ausschließlich als technisches Hilfsmittel zur Überleitung vom HS 2022 auf das HS 2028. Sie stellen ausdrücklich keine verbindlichen Klassifizierungsentscheidungen dar und haben keine rechtliche Bindungswirkung. Weiterlesen

Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026: Wichtige Änderungen für Unternehmen

Der deutsche Zoll hat die Ausgabe 2026 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen veröffentlicht. Die neue Fassung ersetzt die Ausgabe 2025 und gilt seit dem 1. Januar 2026.

Das Merkblatt ist die maßgebliche Grundlage für die Erstellung von Zollanmeldungen im ATLAS-System und legt verbindlich fest, welche Daten in welchen Verfahren anzugeben sind.

Versandverfahren vollständig überarbeitet

Die bedeutendste Änderung betrifft das Versandverfahren. Die entsprechenden Regelungen wurden vollständig neu strukturiert und überarbeitet. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre internen Prozesse und eingesetzten Softwarelösungen weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Gerade Unternehmen mit regelmäßigem Versand unter Zollverschluss oder im gemeinsamen Versandverfahren sollten ihre Abläufe überprüfen.

Weitere Digitalisierung der Zollverfahren

Die Zollverwaltung setzt die Digitalisierung konsequent fort. Die Nutzung des Einheitspapiers wird weiter eingeschränkt und bleibt nur noch in wenigen Übergangsfällen zulässig. Ziel bleibt die vollständige elektronische Abwicklung über ATLAS.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse elektronisch und systemkonform abgewickelt werden können.

Neue Datenanforderungen durch WKS

Mit der Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS) werden neue Datenanforderungen für summarische Ausgangsanmeldungen und Wiederausfuhrmeldungen umgesetzt. Die Teilnehmeranbindung erfolgte bereits im Laufe des Jahres 2025, sodass die neuen Anforderungen nun vollständig wirksam werden.

Fehlende oder unvollständige Angaben können künftig schneller zu Verzögerungen führen.

Präzisierungen einzelner Datenelemente

Zusätzlich enthält das Merkblatt Klarstellungen zu einzelnen Datenelementen, beispielsweise zur Angabe des Empfängers bei Ausfuhranmeldungen. Besonders relevant ist dies bei Lieferungen an verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften im Ausland.

Handlungsempfehlung für Unternehmen

Unternehmen sollten prüfen:

  • ob Versand- und Ausfuhrprozesse noch den neuen Anforderungen entsprechen,

  • ob ATLAS-Schnittstellen und Software aktuell konfiguriert sind,

  • ob Mitarbeiter über die Änderungen informiert sind,

  • und ob interne Arbeitsanweisungen angepasst werden müssen.

Eine frühzeitige Anpassung verhindert Verzögerungen und Rückfragen bei der Zollabfertigung.

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Quelle: Zoll.de

EU-Indien-Freihandelsabkommen: Verhandlungen abgeschlossen – Inkrafttreten noch ausstehend

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Januar 2026 zum Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien.

Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen bekanntgegeben.


Kerninhalt ist ein geplanter verbesserter Marktzugang für 96,6 % der EU-Warenexporte, insbesondere durch den schrittweisen Abbau hoher indischer Zölle auf Industrie- und ausgewählte Agrarprodukte.
Das Abkommen entfaltet noch keine rechtliche Wirkung, da Unterzeichnung und Ratifizierung ausstehen.
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf mögliche Zoll- und Ursprungswirkungen vorbereiten, eine operative Anwendung ist jedoch erst nach Inkrafttreten möglich.

Quelle: EU-Kommission

Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung – Einordnung und Auswirkungen

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 hat die EU-Kommission den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 vollständig neu gefasst. Ziel der Aktualisierung ist es, die Güterliste an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und neue, sicherheitsrelevante Technologien unionsweit einheitlich zu erfassen.

Im Rahmen der Neufassung wurden neue Güter in Anhang I aufgenommen sowie bestehende Güterlistennummern technisch präzisiert. Besonders relevant ist dabei die Überführung bislang rein national geregelter Güter in das unionsrechtliche Dual-Use-System.

Überführung nationaler „1900er“-Güter in den EU-Anhang I

Güter, die bislang in Deutschland ausschließlich in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) mit sogenannten „1900er“-Güterlistennummern erfasst waren, wurden nun in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgenommen.
Diese Güter betreffen insbesondere den Quanten- und Halbleiterbereich und sind künftig mit „500er“-Güterlistennummern gelistet. Weiterlesen

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik – 2026

Der Leitfaden zur Intrastat 2026 enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat.

Der Intrastat-Leitfaden 2026 (vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht) enthält hauptsächlich redaktionelle Anpassungen und eine aktualisierte Warennomenklatur (Harmonisiertes System/KN) zum 1. Januar 2026, wobei die Meldeschwellen (3 Mio. € Eingang / 1 Mio. € Versand) gleich bleiben; entscheidend sind die neuen, von der EU veranlassten Änderungen der Warennummern, die eine genaue Prüfung Ihrer Stammdaten und Prozesse erfordern, um Differenzen zu vermeiden und die korrekte Einreichung über IDEV oder eSTATISTIK core sicherzustellen

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026

ATLAS – Einfuhr / Ausfuhr Beendigung Fischereibescheinigungen C099, C122, C124, C125

ATLAS – Info 0905/2026

Die EU-Kommission hat die Unterlagencodierungen C099, C122, C124 und C125 zum 20.01.2026 beendet, sie sind daher nicht mehr zur Abfertigung von Fischereierzeugnissen anzumelden. Die ATLAS-Info 0898/26 wird hiermit aufgehoben.

Quelle: Zoll.de

EU-Mercosur-Abkommen: Aktueller Stand zu Zoll und Warenhandel

Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Januar 2026 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Das Abkommen befindet sich derzeit im Zustimmungsverfahren des Europäischen Parlaments.

Das EU-Mercosur-Abkommen sieht langfristig die Errichtung einer Freihandelszone für Waren vor. Zentrale Bestandteile sind der schrittweise Abbau von Zöllen, moderne und transparente Zollverfahren, Handelserleichterungen sowie klare Ursprungsregeln. Ziel ist es, den Warenverkehr zwischen beiden Regionen zu vereinfachen, ohne dabei Verbraucher-, Sicherheits- oder Umweltstandards zu beeinträchtigen.

Das vollständige Inkrafttreten des Abkommens sowie eine mögliche vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils sind erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. Erst ab diesem Zeitpunkt können Unternehmen von den vorgesehenen Zollvergünstigungen und Verfahrenserleichterungen profitieren.

Sobald der handelspolitische Teil des Abkommens vorläufig anwendbar ist, werden wir darüber gesondert informieren.

Quelle: EU-Mercosur-Abkommen (ST-12450-2025-INIT) und Pressemitteilung des Rates der EU vom 9. Januar 2026

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026

Generalzolldirektion (GZD), Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026,
Az. GZD – Z 3455-2025.00023-0001-GZD_DV.A.22, vom 8. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026.
Abruf über: www.zoll.de → Formulare & Merkblätter.

Mit dem Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026 stellt die deutsche Zollverwaltung eine aktualisierte Arbeitsgrundlage für die Abgabe von Zollanmeldungen bereit. Das Merkblatt ersetzt zum 1. Januar 2026 die bisherige Ausgabe 2025.

Das Merkblatt beschreibt die in Deutschland erforderlichen Angaben und Erläuterungen für:

  • Zollanmeldungen,

  • summarische Eingangsanmeldungen,

  • summarische Ausgangsanmeldungen einschließlich Ankunftsmeldungen,

  • Wiederausfuhrmitteilungen sowie

  • Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung.

Für die elektronische Abgabe von Anmeldungen sind vorrangig die Vorgaben der Verfahrensanweisung ATLAS, des Merkblatts für Teilnehmer sowie des EDI-Implementierungshandbuchs maßgeblich. Das Merkblatt weist darauf hin, dass das IT-System ATLAS zusätzliche oder von den unionsrechtlichen Vorgaben abweichende Codierungen verlangen kann.

Für Fälle von Systemstörungen oder Ausfällen regelt das Merkblatt die zulässigen Betriebskontinuitäts- und Ausfallverfahren. Bei Versendung und Ausfuhr ist in diesen Fällen das Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) zu verwenden; das Einheitspapier ist hierfür nicht mehr zulässig. Im Versandverfahren kann hingegen – unter den im Merkblatt genannten Voraussetzungen – weiterhin alternativ zum Versandbegleitdokument das Einheitspapier eingesetzt werden.

Inhaltlich basieren Zollanmeldungen auf den Datenelementen des Anhangs B der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA) in den Spalten H1 bis H5 sowie H7. Ergänzend benennt das Merkblatt zusätzliche, in Deutschland erforderliche Angaben und enthält praxisbezogene Hinweise, unter anderem zur Verwendung von CERTEX-Dokumenten, zur korrekten Codierung, zur Mengenangabe sowie zum Abgleich mit der Kombinierten Nomenklatur (KN).

Darüber hinaus enthält das Merkblatt grundlegende Begriffsbestimmungen (z. B. Unionswaren und Nicht-Unionswaren, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Versand), Vorgaben zur EORI-Nummer sowie Hinweise zu den datenschutz- und statistikrechtlichen Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Außenhandelsstatistikrecht.

Quelle: Zoll.de