Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025

Der Leitfaden zur Intrastat enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. 

Rückwirkend zum 1. Januar wurden die Intrastat-Meldeschwellen für Importe aus der EU von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte in die EU von 500.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben.
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 durch eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Voraussetzungen geschaffen, die Anpassungen der Meldeschwellen rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung umzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass die Meldeschwellen für Importe in Deutschland von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht wurden.

2025 gibt es, abgesehen von der wichtigen Erhöhung der Meldeschwellen, keine wesentlichen weiteren Änderungen in der Intrahandelsstatistik

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2025

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2025 –

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2025 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Auf die Vorbemerkungen sowie die Übersicht der wichtigsten Änderungen wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025

Das „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2025“ (WA 2025) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2024 (WA 2024). Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung.

Die Ausgabe 2025 enthält eine Reihe von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur gültig ab dem 1. Januar 2025.

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Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2025 zu 2024

Sämtliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2024 sind in dieser Unterlage als PDF-Fassung aufgeführt. Eine Liste der geänderten Warennummern 2025 zu 2024 im xlsx-Dateiformat wird zusätzlich bereitgestellt.

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Zoll-Ident App

Sichere Authentifizierung für das Zoll-Portal

Digitale Sicherheit ist nach wie vor eine unserer Top-Prioritäten. Genauso verhält es sich mit dem nutzerorientierten Design. Die neue Zoll-Ident App kombiniert beides und beschleunigt Ihren Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services.

Voraussetzungen für den schnellen Log-in

Sie benötigen ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident App auf Ihrem mobilen Gerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet). Für einen uneingeschränkten Zugang zu allen Services müssen Sie sich vorher in Ihrem Konto mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis identifiziert haben.

Richten Sie danach die Zoll-Ident App ein und scannen Sie zukünftig nur einen QR-Code, um sich schnell und sicher einzuloggen.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER.

Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten.

Apple App Store
Google Play Store

Quelle: Zoll.de

Nachweis des Unionscharakters von Waren

Ab dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgt sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelassenen Ausstellers. In einer zweiten Phase, die nach derzeitigem Planungsstand am 15. August 2025 beginnt, wird die Ausstellung des Warenmanifests (Art. 206 UZK-IA) im System hinzukommen und die Regelungen über den Statusnachweis in Form des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft gem. Art. 199 (2) UZK-IA ablösen.

Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind, ist es freigestellt, den Nachweis der Unionswareneigenschaft im System unter Zuhilfenahme eines Zollvertreters zu beantragen oder ein Papierformular zu verwenden. In Deutschland steht hierfür das Formular „0331 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Reiseverkehr) – Statuserfassungspapier“ zur Verfügung.

Zoll.de

Israel verlängert Frist für die Wiederausfuhr von Carnets ATA

Der israelische Zoll hat einem erleichterten Carnet-ATA-Verfahren zugestimmt. Demnach soll die Frist für die Wiederausfuhr automatisch verlängert werden.

Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, sofern

  1. sich die Waren derzeit in Israel befinden und
  2. die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt.

 

Quelle: IHK München