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Antidumping – Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 23. August 2024.
Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, die für derzeit unter den Positionen 8426 , 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit unter der Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8431 49 20 , ex 8431 39 00 und ex 8431 49 80 (TARIC-Codes 8431 49 20 10, 8431 39 00 20 und 8431 49 80 10).
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