Antidumping – Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Vietnam

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Vietnam; ABl. C vom 22. Mai 2025.

Gegenstand der Untersuchung ist Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Vietnam. Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 3907 61 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025

Antidumping – Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/922 der Kommission vom 20. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. L vom 21. Mai 2025.

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412.39.00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025

Antidumping – Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. Mai 2025.

Gegenstand der Untersuchung sind neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 10 00 und 4011 20 10.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Restriktive Maßnahmen – angesichts der Lage in Russland – Ukraine

Die aktualisierten Fassungen dieser Verordnungen werden zeitnah in den EZT-Online eingestellt.

Mit Wirkung vom 20.05.2025 sind die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/933 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/958 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland,
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.
Mit Wirkung vom 21.05.2025 sind die
VERORDNUNG (EU) 2025/932 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
VERORDNUNG (EU) 2025/964 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.
Mit Wirkung vom 22.05.2025 ist die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/968 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.

Quelle: Zoll.de

Antidumping – Waren aus Gusseisen

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Indien und der Türkei.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/924 der Kommission vom 19. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. L vom 20. Mai 2025.

Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen gefüllt werden, beispielsweise mit Beton, Pflastersteinen oder Platten.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

ATLAS Versand (E_DEP_DAT) Anmeldung von Verschlusskennzeichen

ATLAS 0788/25

Anmeldung von Verschlusskennzeichen

Mit der ATLAS-Info 0779/25 wurden unter der Überschrift „Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen“ Änderungen dargestellt, die ab dem Wartungsfenster 06 (17.05.2025) im Zusammenhang mit der Anmeldung und Verwendung von Verschlusskennzeichen gelten. Aufgrund von Tickets und Nachfragen von Teilnehmern hat sich herausgestellt, dass die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 nicht ganz korrekt waren.

Mit dieser ATLAS-Info werden die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 berichtigt und Folgendes wird klargestellt:

Fälle, in denen Waren von verschiedenen Versandvorgängen in einem Container befördert werden sollen, der mit einem Verschluss verschlossen wird, sind weiterhin (auch nach dem Wartungsfenster 06) zulässig. Daher ist es auch weiterhin zulässig, dass dasselbe Verschlusskennzeichen in mehreren verschiedenen Versandanmeldungen angemeldet wird.

Die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 unter der Überschrift „Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen“ gelten nicht mehr. Stattdessen gelten die nachfolgenden Ausführungen:

Seit dem Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5 am 21.01.2025 sind Versandvorgänge aufgefallen, in denen innerhalb eines Versandvorgangs mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung verwendet und angemeldet wurden. Beispielsweise waren innerhalb eines Versandvorgangs mehrere Transportausrüstungen vorhanden, die alle dasselbe Verschlusskennzeichen aufwiesen. Weiterlesen

Antidumping – Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/890 der Kommission vom 15. Mai 2025 über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand; ABl. L vom 16. Mai 2025.

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings (ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 Prozent gemäß ISO-Norm 1887), sowie Matten aus Glasfaserfilamenten (ausgenommen Matten aus Glaswolle), mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 14 00 und 7019 15 00 (TARIC-Codes 7019 12 00 22, 7019 12 00 25, 7019 12 00 26 und 7019 12 00 39).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

ATLAS Ausfuhr Störungen im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr mit Frankreich

ATLAS – Info 0786/25

Wie mit ATLAS-Infos 0190/21 sowie 0255/21 beschrieben, bestehen im mitgliedstaatübergreifenden Nachrichtenverkehr mit Frankreich Störungen.

Für deutsche Ausfuhrvorgänge unterbleibt teilweise weiterhin die Übermittlung der Ausgangsbestätigungen aus Frankreich. Die National Service Desks auf deutscher und französischer Seite arbeiten konstant an Lösungen und der Bereitstellung der Daten. Für Ausfuhrvorgänge, die dennoch keine Ausgangsbestätigung erhalten, ist die alternative Erledigung im Rahmen des Nachforschungsverfahrens gem. Kapitel 4.9.5 VA ATLAS vorgesehen.

Außerdem stehen für französische Ausfuhrvorgänge vermehrt keine Daten zur Verfügung. Um die Abfertigung abschließen zu können, ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen (siehe Kap. 8.2.6.2 VA ATLAS) und Bezug auf das Masterticket INC000006755521 zu nehmen.

Ein Ende der beschriebenen Problematik ist derzeit nicht absehbar.

Quelle: Zoll.de

Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung

Unternehmensregistrierung für Importeure nach EU-Methanverordnung gestartet

Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle können ab sofort ihre Unternehmensregistrierung gemäß Artikel 27 der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 über das ELAN-K2 Online-Portal durchführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen Meldepflichten nach der Methanverordnung.

Den Zugang zum ELAN-K2 Portal sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/methanvo.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle