Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Antidumping – Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein für Einfuhren aus Russland, Südkorea und Malaysia.
Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C vom 9. April 2024 (C/2024/2500).
Gegenstand der Untersuchung sind Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024
Erläuterungen
Änderungen der Erläuterungen: |
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
1. | AV 1 | NEH | 26.09.2012 |
2. | Position 1302 | AV | 12.04.2024 |
3. | Position 2106 | AV | 12.04.2024 |
4. | Position 3824 | AV | 12.04.2024 |
5. | Position 3926 | AV | 12.04.2024 |
6. | Position 4008 | AV | 12.04.2024 |
7. | Position 4014 | AV | 12.04.2024 |
8. | Position 7007 | AV | 12.04.2024 |
9. | Position 7308 | HS | 12.04.2024 |
10. | Position 8528 | AV | 12.04.2024 |
11. | Position 8539 | AV | 12.04.2024 |
12. | Position 8541 | HS | 12.04.2024 |
13. | Position 8541 | AV | 12.04.2024 |
14. | Position 8543 | AV | 12.04.2024 |
15. | Position 9029 | AV | 12.04.2024 |
16. | Position 9102 | AV | 12.04.2024 |
17. | Position 9405 | AV | 12.04.2024 |
18. | Position 9406 | AV | 12.04.2024 |
19. | Position 9503 | AV | 12.04.2024 |
20. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2024 |
(Stand: 17.04.2024) |
Quelle: Zoll.de
Warenverkehr mit Zentralamerika
Abkommen mit Zentralamerika in Kraft getreten. Der Handelsteil wurde bisher vorläufig angewandt.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. April 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1156 den Beschluss des Rates vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Zentralamerika andererseits.
Das Abkommen wurde im Namen der Union am 29. Juni 2012 unterzeichnet und der Handelsteil seit 2013 vorläufig angewandt.
Am 12. April 2024 wurde das genannte Abkommen im Namen der Union genehmigt und ist ab dem 1. Mai 2024 in Kraft.
Quelle: Zoll.de
Versand (E_DEP_DAT) Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge
Abschaltung des Service “NKÄ-Auswerteläufe” (Nachträgliche Kontingent-Änderung) in ATLAS zum 1. Juli 2024
Abschaltung des Service “NKÄ-Auswerteläufe” (Nachträgliche Kontingent-Änderung) in ATLAS zum 1. Juli 2024; Erneute Inanspruchnahme von wiedereröffneten Zollkontingenten (First Come First Served) erfolgt auf Antrag
Der Service NKÄ-Auswerteläufe im IT-Fachverfahren ATLAS wird zum 1. Juli 2024 (Wartungsfenster nach Absprache Projekt ATLAS) eingestellt.
Zollkontingente (First Come First Served – FCFS) werden durch die Europäische Kommission verwaltet. Bereits erschöpfte Zollkontingente können unter bestimmten Voraussetzungen seitens der Kommission wiedereröffnet und damit nachträglich in Anspruch genommen werden (z.B. aufgrund von Rückgaben ungenutzter Mengen durch die Mitgliedstaaten). Weiterlesen
Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED
Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4
Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell “Europäische Union” eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Quelle: Zoll.de
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Rechteckiges Textilerzeugnis – KN-Code 6302 32 90
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. – 21. Februar 2024:
Warenbeschreibung:
Rechteckiges Textilerzeugnis mit den Maßen von ca. 40 cm x 75 cm, das so gestaltet ist, dass ein Kopfkissen eingelegt werden kann. Es hat einen Reißverschluss an einer der kurzen Seiten. Das Flächenerzeugnis besteht aus zwei Lagen und einer Füllung zwischen den beiden Lagen, die zusammengenäht sind (wattiertes Spinnstofferzeugnis der Position 5811): auf der Außenseite der Ware befindet sich eine Lage aus Gewebe (aus 52 % Polyester und 48 % Baumwolle), auf der Innenseite eine Lage aus Vliesstoff (aus 100 % Polyester), und zwischen diesen beiden Lagen befindet sich eine Füllung aus Vliesstoff (aus 100 % Polyester). Das Produkt ist für die Maschinenwäsche geeignet (max. 60°C).
Die Ware ist dazu bestimmt, mit einem Kopfkissenbezug (der Position 6302) überzogen zu werden. Sie schützt ein eingelegtes Kopfkissen (der Position 9404) z. B. vor Schweiß und bietet dem Benutzer zusätzlichen Komfort.
Zum Zeitpunkt der Einfuhr ist kein Kopfkissen in die Ware eingelegt. Weiterlesen