Warenverkehr mit Vietnam

Änderung von Anhang II des Protokolls Nr. 1 zum Freihandelsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. März 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/838 den Beschluss Nr. 2/2024 des Handelsausschusses vom 16. Januar 2024 zur Änderung von Anhang II des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.

Am 1. Januar 2017 und am 1. Januar 2022 wurden Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) vorgenommen.

Die Parteien des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam haben vereinbart, Anhang II des Protokolls Nr. 1 zu ändern, der eine Liste der erforderlichen Be- und Verarbeitungen enthält, um den Änderungen des HS Rechnung zu tragen.

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Am 23. Februar 2024 hat die Europäische Union ihr mittlerweile 13. Sanktionspaket gegen Russland bekanntgegeben, das am 23. bzw. 24. Februar 2024, pünktlich zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die ganze Ukraine, in Kraft trat.

Das 13. Sanktionspaket besteht aus der Verordnung (EU) 2024/745 (VO 2024/745) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (VO 833/2014), in der sektorale Beschränkungen in Bezug auf Russland niedergelegt sind, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 (DVO 2024/753), durch die der Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (VO 269/2014) geändert wurde.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Antidumping – Palettenhubwagen mit Ursprung in China und Thailand

Durchführungsverordnung (EU) 2024/670; ABl. L vom 27. Februar 2024;

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 28. Februar 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024