ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen für Russland- und Belarus-Sanktionen (Y684 / Y763)

Im Zuge der aktuellen Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus wurden durch die Generaldirektion TAXUD der Europäischen Kommission neue Codierungen für die ATLAS-Ausfuhranmeldung eingeführt. Grundlage sind die jüngsten Änderungen der Sanktionsverordnungen gegenüber Russland und Belarus.

Rechtsgrundlage bilden:

  • Verordnung (EU) 2026/506 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
  • Verordnung (EU) 2026/513 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus-Sanktionen)

Neue ATLAS-Codierungen

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung:

  • Y684: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3al der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Y763: Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3e der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Diese Codierungen ermöglichen es, bestimmte Ausfuhren auf Grundlage von Altverträgen weiterhin genehmigungsfrei abzuwickeln, sofern die jeweiligen Voraussetzungen der Sanktionsverordnungen erfüllt sind.

Bedeutung für die Praxis

Unternehmen müssen künftig im Rahmen der Exportabwicklung sicherstellen, dass:

  • die Voraussetzungen für eine Altvertragsregelung tatsächlich vorliegen,
  • die richtige Codierung in der ATLAS-Ausfuhranmeldung verwendet wird,
  • die zugrunde liegenden Verträge als Nachweis vorgehalten werden.

Eine fehlerhafte Verwendung der Codierungen kann zu erheblichen Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Sanktionsverstöße und daraus resultierende straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen.

Rechtshinweis: Zoll.de

ATLAS-Ausfuhr (AES): Änderungen bei Länder-Codelisten und Ursprungsangaben

Quelle/Fundstelle: ATLAS-Info 0948/2026, ITZBund, 21.04.2025
Rechtsgrundlage: Anhang B UZK-IA; Verordnung (EU) 2020/1470

Zum 18. April 2026 hat die Europäische Kommission Änderungen an den Ausfuhr-Codelisten veröffentlicht. Betroffen sind die Codelisten C0008, C0165, C0199 und C0248, die im Rahmen der ATLAS-Ausfuhr (AES) für Länder- und Adressangaben verwendet werden.

Die aktualisierten Codelisten stehen seit dem 17. April 2026 im Download zur Verfügung. Die Anpassungen beruhen auf Änderungen des Anhangs B UZK-IA sowie der Verordnung (EU) 2020/1470.

Von besonderer Bedeutung ist die Codeliste C0248, die unter anderem im Datenfeld „Ursprungsland“ (Datenelement 16 08 000 000) verwendet wird. Dieses Feld betrifft den nichtpräferenziellen Ursprung. Weiterlesen

ATLAS-Ausfuhr: BAFA erteilt Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu – neue Codierung 3LLB/A47

Mit der ATLAS – Info 0944/2026 wird auf eine wichtige Änderung im Bereich der exportkontrollrechtlichen Abwicklung hingewiesen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu erteilt. Nach dem Dokument tritt diese Genehmigung zum 1. April 2026 in Kraft.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 47 betrifft die Ausfuhr und Verbringung von Gütern, die sowohl in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) als auch in der Kriegswaffenliste genannt sind. Voraussetzung ist, dass dem Ausführer oder Verbringer für die identische Ausfuhr oder Verbringung nach dem 1. April 2026 bereits eine Genehmigung nach § 3 Abs. 3 KrWaffKontrG durch das zuständige Bundesministerium erteilt wurde.

Darüber hinaus erfasst die Allgemeine Genehmigung nach dem Inhalt der Information auch nicht von der Kriegswaffenliste erfasste Bestandteile und Zubehör, sofern diese für Nutzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der genehmigten Hauptsache erforderlich sind. Der Wert dieser Bestandteile und des Zubehörs darf dabei maximal 10 % des Gesamtwertes der in der Genehmigung enthaltenen Kriegswaffen betragen. Zusätzlich müssen Empfänger und Endverwender bereits in der zugrunde liegenden Genehmigung genannt sein. Weiterlesen

ATLAS-Versand: ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen nur noch positionsbezogen anmeldbar

ATLAS – Info 0940/2026 des ITZBund zur Änderung der Anmeldbarkeit von ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen im ATLAS-Versand

Im Bereich ATLAS-Versand wurde die Anmeldelogik für bestimmte Codierungen angepasst. Seit dem 28. März 2026 dürfen ausgewählte ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) ausschließlich auf Warenpositionsebene angegeben werden. Eine Anmeldung auf Sammel- oder Einzelsendungsebene ist nicht mehr zulässig.

Betroffen sind insbesondere folgende Codierungen:

  • GGED (I0926): C085, C640, C678, N853
  • ODS / FGAS (I0926): C045, C057, C079, C082, C701, L100
  • ODS / FGAS (I0916): diverse Y-Codierungen

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ATLAS-Ausfuhr: BAFA erneuert Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter

ATLAS – Info 0938/2026 des ITZBund zur ATLAS-Ausfuhr und zur Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48) neu erteilt. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr sowie Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken in ausgewählte Drittstaaten.

Die Genehmigung gilt im Zeitraum vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026 und umfasst folgende Länder:

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine. Weiterlesen

ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen. Weiterlesen

ATLAS-Ausfuhr (AES) Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)

ATLAS – Info 0925/2026

Der beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Slowakei erfüllt ab dem 10.03.2026 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien und Luxemburg nehmen bereits am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Einfuhr Angabe des Versenders / Ausführers für vZA/AZ bei F-GAS/ODS-Dokumenten

ATLAS – Info 0928/2026

Derzeit ist die Übermittlung der Angaben zum Versender/Ausführer im Rahmen der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) nicht vorgesehen (s. auch ATLAS-Teilnehmerinfo 0813/25). Diese Angaben werden jedoch zwingend für die Behandlung der folgenden CERTEX-Dokumente benötigt:

F-GAS: Y120, Y123, Y125, Y152, Y154, Y951, Y972, Y986, C057, C079, C082und

ODS: L100.
Die Angaben zum Versender/Ausführer sind daher ab sofort mithilfe der folgenden Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ zu übermitteln:

9DFO Versender/Ausführer (Name)

9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer)


9DFQ Versender/Ausführer (Land)

9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl)

9DFS Versender/Ausführer (Ort)
Eine Angabe auf Kopfebene in dem Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ ist dann nicht mehr notwendig.

Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen die Angaben zum Versender/Ausführernichtangemeldet sind, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Ausfuhr Anmeldung von Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in ATLAS-Ausfuhr bei mehreren einschlägigen außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungstatbeständen

ATLAS – Info 0930/2026

Sofern für Güter, die in einer Position eines Genehmigungsbescheids des BAFA aufgeführt sind, aufgrund Mehrfachlistungen in verschiedenen Anhängen derselben Embargoverordnung mehrere Genehmigungstatbestände einschlägig sind, ist die Ausfuhrgenehmigung in der Ausfuhranmeldung dennoch nur einmal unter Angabe der betreffenden Genehmigungscodierung anzumelden. Hierbei ist die Ausfuhr-genehmigung vorrangig mit der Unterlagencodierung für die Genehmigungsnorm anzumelden, für die im Genehmigungsbescheid erstgenannt die Genehmigung ausgesprochen wird.
Eine mehrfache Anmeldung der Genehmigung – um z.B. unterschiedlichen embargorechtlichen Genehmigungsnormen für dieselbe Ware gerecht zu werden –würde zu einer unerwünschten Doppelabschreibung oder zu Plausibilitätsverletzungen führen, wenn das verfügbare Restkontingent auf der Genehmigung nicht ausreicht.

Auf die entsprechende Bemerkung zur Datengruppe WARENPOSITION / UNTERLAGE im Ausfuhr-EDI-Implementierungshandbuch (IHB) 3.0.12 bzw. ATLAS-IHB 10.2.4 wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Ausfuhr (AES) Integration des Ausfuhr-EDI-Implementierungshandbuches (IHB) in das ATLAS-IHB

ATLAS – Info 0931/2026

Mit dem ATLAS-IHB 10.2.4 wurde das Ausfuhr-IHB 3.0.12 erstmalig dort integriert. Für eine Übergangsphase bis zur Publikation des ATLAS-IHBs 10.2.5 standen beide Ausprägungen des Ausfuhr-IHBs (separat und integriert) zur Verfügung, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen. –
Diese Übergangsphase endet zum 27.03.2026 (Plantermin). Ab diesem Zeitpunkt wird die separate Veröffentlichung des Ausfuhr-IHBs eingestellt.

Quelle: Zoll.de