Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens wurden an das Harmonisierte System 2022 angepasst.
Die Europäische Union veröffentlichte am 6. November 2024 den Beschluss Nr. 1/2024 vom 5. November 2024 des mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrates.
Mit diesem Beschluss erfolgt eine Änderung von Anhang 3 (erzeugnisspezifische Ursprungsregeln) des genannten Abkommens.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurde die Nomenklatur gemäß dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren geändert. Die Vertragsparteien des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit haben sich daher darauf geeinigt, Anhang 3 an das HS 2022 anzupassen.
Damit sind jedoch keine wesentlichen Änderungen der ausgehandelten Ursprungsregeln verbunden.
Der Beschluss wurde am 5. November 2024 angenommen und tritt 60 Tage danach in Kraft.
Quelle: Zoll.de