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Verlängerung der Geltungsdauer des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen
Die aktuellen APS-Regelungen gelten bis 2027 weiter.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt Serie L vom 27. November 2023 die Verordnung (EU) 2023/2663 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen.
Seit 1971 gewährt die Union im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (im Folgenden “Schema”) Entwicklungsländern Zollpräferenzen.
Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Schemas bis zum 31. Dezember 2023 vor, mit Ausnahme der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder, welche weiterhin ohne Ablaufdatum gilt. Nun wurde die Geltungsdauer dieser Verordnung (EU) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, da für die Folgeverordnung das ordentliche Gesetzgebungsverfahren noch im Gange ist.
Quelle: Zoll.de