ATLAS – Einfuhr: Zulassungsverfahren nach der CBAM-VO

Ab dem 1. Januar 2026 findet die Verordnung (EU) 2023/956 (= CBAM-VO) vollständig Anwendung. Damit können von der CBAM-VO erfasste Waren (z. B. Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Waren daraus, s. Anhang I CBAM-VO) nur zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist. Damit ab dem vollständigen Anwendungsbeginn der CBAM-VO am 1. Januar 2026 keine Verzögerungen bei der Überlassung von der CBAM-VO betroffener Waren zum zollrechtlich freien Verkehr auftreten, ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder notwendig. Es wird daher geraten, dass betroffene Firmen zeitnah einen entsprechenden Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder über das CBAM-Register bei der zuständigen Behörde zu stellen.

thumbnail of info_0864_25

Quelle: Zoll.de

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

UnteDie Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) ist ein zentrales Online-Portal der Zollverwaltung zur Abwicklung verbrauch- und verkehrsteuerlicher Vorgänge.

Unternehmen können über die IVVA digital Anträge, Anzeigen und Steueranmeldungen einreichen, Steuerentlastungen beantragen sowie Bescheide und Mitteilungen der Zollverwaltung abrufen .

Die Anwendung ist vollständig in das Zoll-Portal eingebunden und unterstützt einen nahtlosen Datenaustausch mit dem internen IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs) . Damit wird ein medienbruchfreier Ablauf gewährleistet, der die bisher papierbasierte Kommunikation ersetzt und Prozesse erheblich beschleunigt.

Zentrale Funktionen der IVVA

  • Anträge und Zulassungen: Beantragung von Erlaubnissen, z. B. zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung .

  • Steueranmeldungen: Abgabe von monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Steuererklärungen, etwa zur Energiesteuer oder Stromsteuer .

  • Entlastungsanträge: Möglichkeit zur Rückerstattung bzw. Entlastung von bereits gezahlten Energiesteuern bei bestimmten Tatbeständen .

  • Elektronischer Bescheidabruf: Alle Mitteilungen der Zollverwaltung (z. B. Nachfragen, Genehmigungen, Steuerbescheide) können direkt digital über die Postkorbfunktion abgerufen werden .

  • Vertretungsfunktion: Unternehmen können im Namen Dritter tätig werden, etwa als Steuerberater, Liquidator oder Insolvenzverwalter .

thumbnail of benutzerhandbuch_und_verfahrensanweisung_ivva

Quelle: Zoll.de

Neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung für B2A – Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“)

Zum 22.07.2025 werden im Zoll-Portal für Unternehmen, die an der Pilotierung des elektronischen Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“) teilnehmen wollen, neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung freigeschaltet.

Funktionen des eAKZ:

  1. Nachweis der Ausfuhr: Der eAKZ stellt sicher, dass die Waren tatsächlich aus der EU ausgeführt wurden. Dies ist besonders wichtig für die Steuerbefreiung von Umsatzsteuer bei Exportgeschäften.

  2. Vereinfachung des Ausfuhrprozesses: Durch die elektronische Abwicklung wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da der Prozess digitalisiert und in einem automatisierten System verwaltet wird.

  3. Zollabwicklung: Der eAKZ wird oft im Rahmen der Zollabwicklung bei Exporten benötigt, um sicherzustellen, dass alle Zollvorschriften eingehalten werden.

Der eAKZ kann online über das deutsche Zollsystem, beispielsweise das ATLAS-System, abgewickelt werden. Er ersetzt somit den früheren „Papier-Ausfuhrkassenzettel“, was den gesamten Prozess schneller und effizienter macht.

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025

Der Leitfaden zur Intrastat enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. 

Rückwirkend zum 1. Januar wurden die Intrastat-Meldeschwellen für Importe aus der EU von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte in die EU von 500.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben.
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 durch eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Voraussetzungen geschaffen, die Anpassungen der Meldeschwellen rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung umzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass die Meldeschwellen für Importe in Deutschland von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht wurden.

2025 gibt es, abgesehen von der wichtigen Erhöhung der Meldeschwellen, keine wesentlichen weiteren Änderungen in der Intrahandelsstatistik

thumbnail of Leitfaden_zur_Intrahandelsstatistik_2025
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2025

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Das vorliegende Benutzerhandbuch soll Sie bei der Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) unterstützen.

Das Benutzerhandbuch ist zugleich die Verfahrensanweisung.Die IVVA ist in das Zoll-Portal der Zollverwaltung integriert. Über das Zoll-Portal und die IVVA können Sie online bestimmte Anträge, Anzeigen und Anmeldungen abgeben sowie über die Postkorbfunktion des Zoll-Portals Ihnen bekannt zu gebende Schreiben der Zollverwaltung (Erlaubnisse, Bescheide, Nachfragen etc.) abrufen.

thumbnail of benutzerhandbuch_und_verfahrensanweisung_ivva-3

Quelle: Zoll.de

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2025 –

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2025 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Auf die Vorbemerkungen sowie die Übersicht der wichtigsten Änderungen wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de

Inhaltliche Anpassungen des Handbuchs goAML Web Portal und der zugehörigen Anlagen 2 und 3

Das goAML Handbuch wurde zum 1. Dezember 2024 in Teilen inhaltlich überarbeitet und ergänzt.

Detaillierte Hinweise zu den Anpassungen sind den Versionshinweisen zu Beginn des goAML Web Handbuches zu entnehmen.
Zeitgleich wurde die Anlage 2 überarbeitet und mit Anlage 3 zusammengefasst.

Tutorial „Registrierung“ der Verpflichteten in goAML

Tutorial „Registrierung“ der Verpflichteten in goAML

Erforderliche Dokumente

Registrierung – Erforderliche Dokumente für die Registrierung in goAML WebPDF | 24 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Handbuch goAML Web Portal

Handbuch goAML Web Portal (Stand: 01.12.2024)PDF | 5 MB | Datei ist nicht barrierefrei
Anlage 1 „Bedingte Pflichtfelder“PDF | 361 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Anlage 4 „Berechtigungen, Benutzerrollen“PDF | 259 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Anlage 5 „Erfassung von Kryptotransaktionen“PDF | 544 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Release Notes goAML 5.2PDF | 3 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Weitere Hinweise und ergänzende Merkblätter

Hinweise der Financial Intelligence Unit – Registrierung (Stand: April 2024)PDF | 296 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Registrierung – Erforderliche Dokumente für die Registrierung in goAML WebPDF | 24 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Formular 033571 „Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung – FIU -„
Hinweise der Financial Intelligence Unit – Meldungsabgabe, Sonstiges (Stand: März 2024)PDF | 315 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Merkblatt „Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltes – Finanzsektor“ (Stand: November 2023)PDF | 350 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Merkblatt „Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhalts – Nichtfinanzsektor“ (Stand: November 2023)PDF | 332 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Quelle: Zoll.de

Zoll-Ident App

Sichere Authentifizierung für das Zoll-Portal

Digitale Sicherheit ist nach wie vor eine unserer Top-Prioritäten. Genauso verhält es sich mit dem nutzerorientierten Design. Die neue Zoll-Ident App kombiniert beides und beschleunigt Ihren Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services.

Voraussetzungen für den schnellen Log-in

Sie benötigen ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident App auf Ihrem mobilen Gerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet). Für einen uneingeschränkten Zugang zu allen Services müssen Sie sich vorher in Ihrem Konto mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis identifiziert haben.

Richten Sie danach die Zoll-Ident App ein und scannen Sie zukünftig nur einen QR-Code, um sich schnell und sicher einzuloggen.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER.

Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten.

Apple App Store
Google Play Store

Quelle: Zoll.de

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Das vorliegende Benutzerhandbuch soll Sie bei der Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) unterstützen. Das Benutzerhandbuch ist zugleich die Verfahrensanweisung.

Die IVVA ist in das Zoll-Portal der Zollverwaltung integriert. Über das Zoll-Portal und die IVVA können Sie online bestimmte Anträge, Anzeigen und Anmeldungen abgeben sowie über die Postkorbfunktion des Zoll-Portals Ihnen bekannt zu gebende Schreiben der Zollverwaltung (Erlaubnisse, Bescheide, Nachfragen etc.) abrufen. Die in der IVVA erzeugten Anträge, Anzeigen und Anmeldungen werden mittels einer Schnittstelle an das verwaltungsinterne IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs) übergeben. Weitere Anträge, Anzeigen und Anmeldungen, die aktuell nicht über die IVVA abgebildet sind, werden über die Leistungs-bezogene Online-Anwendung (LOA) zur Verfügung gestellt. Die LOA ist ebenfalls in das Zoll-Portal integriert. Ihnen bekannt zu gebende Schreiben der Zollverwaltung, die sich auf einen über die LOA abgegebenen Antrag beziehen, sind wie bei der IVVA über die Postkorb-funktion des Zoll-Portals abrufbar.

thumbnail of benutzerhandbuch_und_verfahrensanweisung_ivva

Quelle Zoll.de