Antidumping/Antisubvention – Rohre mit Ursprung in Indien

Die Europäische Kommission ändert den Antidumpingzollsatz für einen Hersteller. Die Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen gelten seit Juni 2022.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2605 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/926; ABl. L vom 23. November 2023.

Die Europäische Kommission ändert den Antidumpingzollsatz für den indischen Hersteller Electrosteel Castings Ltd. und setzt ihn auf sieben Prozent fest. Die Kommission hatte die Interimsüberprüfung im September 2022 eingeleitet. Sie beschränkte sich auf die Untersuchung des Dumpingtatbestands in Bezug auf den genannten Hersteller.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China

Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben gelten seit Februar 2022. 

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2602; ABl. L vom 23. November 2023.

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie ein chinesisches Unternehmen als neuen ausführenden Hersteller anerkennt. Es handelt sich um Ningbo Zhongli Bolts Manufacturing Co., Ltd. (Taric-Code 899U). Damit wird das Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 39,6 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 86,5 Prozent. Im Oktober hatte die EU-Kommission bereits das Unternehmen Ningbo Londex Industrial Co., Ltd (Taric-Code 899L) in die Liste aufgenommen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien; ABl. C vom 16. November 2023 (C/2023/891).

Gegenstand der Untersuchung sind Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig, mit Ursprung in Indien.

Folgende Waren sind von der Untersuchung ausgenommen:

  • Kabel mit einer Länge von weniger als 500 Metern, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlüssen versehen sind,
  • Kabel für den Untersee-Einsatz, mit Kunststoffisolierung, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544 70 00 10 und 8544 70 00 91).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Erythrit mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. November 2023,  (C/2023/7803).

Gegenstand der Untersuchung ist Erythrit mit Ursprung in China. Erythrit ist ein als Süßungsmittel verwendeter Vierkohlenstoff-Zuckeralkohol (Polyol) aus Zucker oder Glukose, in Reinform oder in Gemischen mit einem Anteil an anderen Waren von unter 10 GHT. Erythrit in Reinform hat die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) 149-32-6.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2905 49 00 für Erythrit in Reinform sowie ex 2106 90 92 und ex 2106 90 98 für Gemische (TARIC-Codes 2905 49 00 15, 2106 90 92 65 und 2106 90 98 15).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antisubvention); ABl. C vom 10. November 2023;

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte neue und runderneuerte Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121, die für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 13. November 2023 (C/2023/783).

Gegenstand der Untersuchung sind mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China. Dabei handelt es sich konkret um mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von sechs Metern oder mehr, und vormontierte oder montagefertige Bauteile davon, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten und ausgenommen Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8427 10 10, ex 8427 20 19 und ex 8428 90 90 (was MAE betrifft) sowie ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (was vormontierte oder montagefertige Bauteile betrifft) (TARIC-Codes: 8427 10 10 10, 8427 20 19 10, 8428 90 90 20, 8431 20 00 60 und 8431 39 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Hebelmechaniken mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2018.

Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung; ABl. C vom 8. November 2023, (C/2023/614)

Gegenstand der Untersuchung sind Hebelmechaniken. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8305 10 00 (TARIC-Code 8305 10 00 50).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antisubvention – PET mit Ursprung in Indien

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C vom 6. November 2023 (C/2023/589).

Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 1. August 2019 einen endgültigen Ausgleichszoll auf die Einfuhr von Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien ein. Die Einführung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung der bisherigen Antisubventionsmaßnahme.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Indien ein. Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code 3907 61 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2024

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2024.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2024 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2024.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Neue Runde der Zollaussetzungen

EU-Kommission veröffentlicht die Mitteilung zur neuen Runde “Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren”.

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten – Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C vom 24. Oktober 2023 (C/2023/00395)

Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023