Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Palettenhubwagen mit Ursprung in China und Thailand
Durchführungsverordnung (EU) 2024/670; ABl. L vom 27. Februar 2024;
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 28. Februar 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024