Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen – Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat
Amtsblatt der Europäischen Union C/2024/907 Reihe C vom 22.1.2024
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(1)gibt die Kommission bekannt, dass die unten genannten Antidumpingmaßnahmen zu dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt außer Kraft treten, sofern keine Überprüfung nach dem folgenden Verfahren eingeleitet wird.
Ware
Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat
Ursprungs- oder Ausfuhrländer
Russland Trinidad und Tobago Vereinigte Staaten von Amerika
Maßnahmen
Antidumpingzoll
Tag des Auslaufens
10.10.2024
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024