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Endgültiger Antidumpingzoll auf Sperrholz aus Brasilien (EU) 2026/822
Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung)
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt.
Die Maßnahme basiert auf der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung) und folgt einer umfassenden Untersuchung, die im März 2025 eingeleitet wurde.
Betroffene Ware und Einreihung
Betroffen ist:
- Weichholzsperrholz
- aus Furnieren ≤ 6 mm
- äußere Lagen aus Nadelholz
- auch beschichtet oder überzogen
Einreihung:
- KN-Code: 4412 39 00






