EU leitet Antidumpingverfahren gegen Glasperlen aus China ein

Bekanntmachung der Europäischen Kommission über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas mit Ursprung in der Volksrepublik China, C/2026/3713, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Juli 2026.

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas, im Handel als „Glasperlen“ bezeichnet, mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Grundlage ist ein am 2. Juni 2026 von neun Unionsherstellern eingereichter Antrag. Nach Auffassung der Antragsteller werden die betroffenen Waren zu gedumpten Preisen in die Europäische Union eingeführt und schädigen dadurch den Wirtschaftszweig der Union.

Untersucht werden feste Mikrokugeln aus Glas mit einem Durchmesser von höchstens 2 mm. Erfasst sind sowohl beschichtete als auch unbeschichtete Waren, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und Herstellungsverfahren. Die Waren werden derzeit den KN-Codes ex 7018 10 90, ex 7018 20 00 und ex 7018 90 90 sowie den TARIC-Codes 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 und 7018 90 90 10 zugeordnet. Nicht erfasst werden kleine durchstochene Glasperlen der KN-Codes 7018 10 11 und 7018 10 19. Maßgeblich ist jedoch die Warenbeschreibung; die KN- und TARIC-Codes werden lediglich informationshalber genannt.

Der Untersuchungszeitraum für Dumping und Schädigung reicht vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026. Die Entwicklung der für die Schadensanalyse maßgeblichen Faktoren wird ab dem 1. Januar 2022 untersucht. Das Verfahren soll grundsätzlich innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten abgeschlossen werden. Vorläufige Maßnahmen können innerhalb von sieben, spätestens acht Monaten eingeführt werden. Weiterlesen

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Alkaline-Batterien aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, C/2026/3479 vom 2. Juli 2026 – Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet.

Betroffen sind nicht wiederaufladbare Rundzellen aus alkalischem Mangandioxid, die derzeit dem KN-Code 8506 10 11 zugeordnet werden. Maßgeblich ist jedoch die Warenbeschreibung der Bekanntmachung; der KN-Code wird lediglich informationshalber genannt.

Nach Auffassung des Antragstellers werden die betreffenden Batterien zu gedumpten Preisen in die Europäische Union eingeführt und schädigen dadurch den Wirtschaftszweig der Union. Die Untersuchung umfasst zudem mögliche Verzerrungen beim Rohstoffangebot, insbesondere bei elektrolytischem Mangandioxid.

Mit der Einleitung des Verfahrens werden noch keine Antidumpingzölle erhoben. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Einfuhren frühzeitig zollamtlich erfassen zu lassen. Dadurch könnten später festgesetzte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend auf bereits erfasste Einfuhren erhoben werden.

Importeure, Händler und Verwender sollten deshalb kurzfristig prüfen, ob ihre Batterien unter die Warenbeschreibung fallen, und mögliche Nachbelastungsrisiken bei der Importkalkulation berücksichtigen. Für die Beteiligung am Verfahren gelten teilweise kurze Fristen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des betroffenen Warenkreises, der zolltariflichen Einreihung sowie bei der Bewertung möglicher Antidumping- und Nachbelastungsrisiken.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Pekingente aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, C/2026/3584 vom 9. Juli 2026 – Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Pekingente mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Pekingentenfleisch mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag von fünf Herstellern aus der Europäischen Union, nach deren Auffassung die betreffenden Waren zu gedumpten Preisen eingeführt werden und dadurch den Wirtschaftszweig der Union schädigen.

Die Untersuchung umfasst frisches, gekühltes, gefrorenes, gesalzenes, getrocknetes, geräuchertes sowie anderweitig zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch von Pekingenten. Betroffen sind zahlreiche KN- und TARIC-Codes der Positionen 0207, 0210 und 1602. Maßgeblich ist jedoch die in der Bekanntmachung enthaltene Warenbeschreibung; die genannten Zolltarifcodes dienen lediglich der Information.

Mit der Einleitung des Verfahrens werden noch keine Antidumpingzölle erhoben. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Einfuhren bereits in einem frühen Stadium zollamtlich erfassen zu lassen. Dadurch können später festgesetzte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend auf bereits erfasste Einfuhren erhoben werden.

Unabhängige Einführer, ausführende Hersteller und weitere interessierte Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Waren von der Untersuchung erfasst werden. Für die Beteiligung am Stichprobenverfahren und für Stellungnahmen gelten teilweise sehr kurze Fristen von sieben, zehn, fünfzehn oder 37 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des betroffenen Warenkreises, der zolltariflichen Zuordnung sowie bei der Bewertung möglicher Antidumping- und Nachbelastungsrisiken.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.