EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen

Vorläufige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure aus Korea und Mexiko: EU-Kommission verschärft den Handelsschutz

Durchführungsverordnung (EU) 2026/801 der Kommission vom 9. April 2026 zur Einführung vorläufiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 10.04.2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 7

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/801 vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und den Vereinigten Mexikanischen Staaten eingeführt. Grundlage der Maßnahme ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Betroffen ist Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 % oder mehr, die regelmäßig der CAS-Nummer 100-21-0 und der CUS-Nummer 0023865-3 zugeordnet wird und derzeit unter KN-Code ex 2917 36 00 beziehungsweise TARIC-Code 2917 36 00 11 fällt. Die Ware wird insbesondere für die Herstellung von PET eingesetzt, das unter anderem in Flaschen, Verpackungen, Fasern, Folien und Chips verwendet wird. Weiterlesen

EU stellt Antidumpingverfahren für bestimmte Gusseisenwaren aus Indien und der Türkei ein – Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 – Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. März 2026.

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 das Antidumpingverfahren gegen bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei eingestellt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, insbesondere Artikel 9 Absatz 1.

Betroffen sind bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Kugelgrafit (duktiles Gusseisen) einschließlich bestimmter Teile daraus. Im Beschluss werden hierzu die KN-Codes 7325 10 00 und 7325 99 10 sowie die TARIC-Unterpositionen 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60 genannt.

Das ursprüngliche Verfahren war nach Antrag des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet worden. Nach Rücknahme des Antrags am 3. Februar 2026 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass keine Gründe des Unionsinteresses gegen eine Einstellung sprechen. Daher wurde das Verfahren ohne Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen beendet. Weiterlesen

EU prüft Anpassung der Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Aluminiumerzeugnisse aus China – mögliche Ausnahme für Luftfracht-Ladeeinheiten

Die Europäische Kommission hat mit der Bekanntmachung C/2026/1384 vom 10. März 2026 eine teilweise Interimsüberprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036. Die derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen wurden ursprünglich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 eingeführt.

Wichtig ist, dass die Kommission derzeit keine neue endgültige Zollmaßnahme erlässt. Vielmehr wird geprüft, ob die bestehende Warendefinition angepasst werden soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein sehr spezieller Produkttyp künftig vom Anwendungsbereich der Antidumpingmaßnahmen ausgenommen werden kann.

Konkret betrifft der Antrag Aluminiumbleche aus Legierungen der 7000er-Serie, einschließlich 7021-T6, sofern diese ausschließlich zur Herstellung zertifizierter Unit Load Devices (ULD) für die Zivilluftfahrt und den Luftfrachtsektor verwendet werden. Der Antragsteller argumentiert, dass genau diese Ware in der Europäischen Union nicht hergestellt werde und auch aus anderen Bezugsquellen nicht in ausreichender Menge und in der erforderlichen technischen Spezifikation verfügbar sei. Die Produktanforderungen seien wegen der luftfahrtspezifischen Vorgaben besonders streng.

Nach Darstellung in der Bekanntmachung könnte die bisherige Einbeziehung dieser Spezialware in die Antidumpingmaßnahme erhebliche wirtschaftliche Folgen für den betroffenen ULD-Hersteller in der Union haben. Deshalb wird nun untersucht, ob diese eng begrenzte Produktgruppe aus der Warendefinition herausgenommen werden sollte, ohne dass dadurch eine erneute Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union eintritt. Weiterlesen

Antidumpingverfahren gegen Gusseisenimporte aus Indien und der Türkei

Amtsblatt der Europäischen Union C/2025/1276 C vom 26.2.2025

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen bestimmte Gusseisenimporte aus Indien und der Türkei eingeleitet. Die Untersuchung basiert auf einem Antrag von Eurofonte, einem europäischen Hersteller, der geltend macht, dass diese Importe den europäischen Markt verzerren und der heimischen Industrie erheblichen Schaden zufügen.

Welche Produkte sind betroffen?

Das Verfahren betrifft Gusseisenprodukte, insbesondere:

  • Grauguss (Gusseisen mit lamellarem Grafit) und duktilem Gusseisen (Gusseisen mit Kugelgrafit)
  • Abdeckungen und Einfassungen für ober- und unterirdische Systeme
  • Zugangselemente für Infrastrukturen, die Wartungs- und Inspektionszwecke dienen
  • Produkte, die bearbeitet, beschichtet oder mit Materialien wie Beton oder Pflastersteinen kombiniert sind

Nicht betroffen sind:

  • Rinnenroste nach EN 1433
  • Bodenabläufe, Dachabläufe und Reinigungsöffnungen nach EN 1253
  • Steigeisen, Hebeschlüssel und Hydranten

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf Dekorpapier aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/291 vom 13. Februar 2025 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Dekorpapier aus China eingeführt.

Dies geschieht im Rahmen einer Untersuchung, die am 14. Juni 2024 gestartet wurde, nachdem vier europäische Hersteller Beschwerden über Dumpingpreise eingereicht hatten.

Hintergrund der Untersuchung:

  • Dekorpapier aus China wurde zu Dumpingpreisen in die EU eingeführt, wodurch europäische Hersteller erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten.
  • Eine vorläufige Analyse ergab, dass die chinesischen Preise durch staatliche Eingriffe und Subventionen verzerrt wurden, wodurch der faire Wettbewerb in der EU gestört wurde.
  • Die Untersuchung basiert auf der EU-Antidumpingverordnung (EU) 2016/1036 und umfasst eine detaillierte Prüfung der Marktbedingungen in China.

Wichtige Ergebnisse der Untersuchung:

  • Die chinesische Dekorpapierindustrie profitiert von staatlichen Subventionen, günstigem Zugang zu Rohstoffen und verzerrten Lohnkosten.
  • Die EU hat festgestellt, dass chinesische Hersteller zu Preisen verkaufen, die unter den Produktionskosten liegen, was europäische Produzenten massiv unter Druck setzt.
  • Die betroffene Ware umfasst verschiedene Arten von Dekorpapier, das in der Möbelindustrie, Innenraumgestaltung und im Bauwesen verwendet wird.

Maßnahmen der EU:

  • Vorläufiger Antidumpingzoll: Die EU-Kommission hat entschieden, einen Zoll auf chinesische Dekorpapierimporte zu erheben, um den europäischen Markt zu schützen.
  • Weiterführende Untersuchung: Es wird geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den fairen Wettbewerb langfristig sicherzustellen.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass europäische Hersteller durch unfaire Handelspraktiken aus China wirtschaftlich geschädigt werden und stellt sicher, dass faire Marktbedingungen in der EU bestehen bleiben.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.