EU korrigiert Antidumpingregelung für aus Malaysia versandte Verbindungselemente

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1788 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. Juli 2026.

Die Europäische Kommission hat die Antidumpingregelung für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China rückwirkend korrigiert. Betroffen sind die beiden TARIC-Codes 7318 22 00 31 und 7318 22 00 95 für Waren, die aus Malaysia versandt wurden.

Diese Codes stammten aus einer früheren Umgehungsuntersuchung. Die damaligen Antidumpingmaßnahmen waren bereits am 28. Februar 2016 ausgelaufen. Dennoch wurden die beiden TARIC-Codes versehentlich in die seit dem 18. Februar 2022 geltende Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 übernommen.

Nach Feststellung der Kommission wurden deshalb seit 2022 auf entsprechend angemeldete Einfuhren Antidumpingzölle ohne gültige Rechtsgrundlage erhoben. Die beiden Codes werden nun rückwirkend zum 18. Februar 2022 aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.

Erstattung bereits entrichteter Antidumpingzölle

Alle endgültigen Antidumpingzölle, die aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 auf Waren der TARIC-Codes

  • 7318 22 00 31 und
  • 7318 22 00 95

entrichtet wurden, sind nach den geltenden Zollvorschriften zu erstatten.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie seit dem 18. Februar 2022 entsprechende Verbindungselemente unter einem dieser TARIC-Codes eingeführt und Antidumpingzölle entrichtet haben. Für die Prüfung sind insbesondere die Zollanmeldungen, Abgabenbescheide, Rechnungen, Warenbeschreibungen und Angaben zum Versendungsstaat heranzuziehen.

Die übrigen Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China bleiben unverändert bestehen.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung betroffener Einfuhrvorgänge, der Prüfung möglicher Erstattungsansprüche und der Vorbereitung entsprechender Anträge gegenüber den Zollbehörden.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte sind verbindlich. Maßgeblich ist die elektronische Ausgabe des Amtsblatts gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013. © Europäische Union, 1998–2026.