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EU passt Antidumpingmaßnahmen für Verbindungselemente aus China an
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1785 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 nach der Annahme eines Antrags auf Behandlung als neuer ausführender Hersteller. Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht am 24. Juli 2026.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1785 hat die Europäische Kommission die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China angepasst. Anlass ist die Anerkennung des Unternehmens Zhejiang Yitai Mechanical Technology Co., Ltd als sogenannter neuer ausführender Hersteller.
Die geltenden Antidumpingmaßnahmen wurden bereits mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 eingeführt. Für chinesische Hersteller gelten je nach Untersuchungsergebnis unterschiedliche Antidumpingzollsätze. Während nicht kooperierende Unternehmen einem landesweiten Zollsatz von 86,5 % unterliegen, beträgt der Zollsatz für mitarbeitende Unternehmen außerhalb der ursprünglichen Stichprobe 39,6 %.
Im Rahmen eines Antragsverfahrens prüfte die Europäische Kommission, ob Zhejiang Yitai Mechanical Technology Co., Ltd die Voraussetzungen für die Neuausführerbehandlung erfüllt. Das Unternehmen konnte nachweisen, dass es während des ursprünglichen Untersuchungszeitraums keine Ausfuhren in die Europäische Union vorgenommen hat, nicht mit bereits betroffenen Herstellern verbunden ist und erst nach Abschluss der Ausgangsuntersuchung Ausfuhren in die Union aufgenommen hat. Die Kommission bestätigte, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Unternehmen wird deshalb in die Liste der mitarbeitenden Hersteller aufgenommen und erhält den TARIC-Zusatzcode 88ES. Für seine Einfuhren gilt künftig der Antidumpingzollsatz von 39,6 % anstelle des landesweiten Satzes von 86,5 %. Andere Hersteller oder bestehende Antidumpingmaßnahmen bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für Importeure bedeutet die Verordnung, dass künftig sorgfältig zu prüfen ist, welcher Hersteller die Waren tatsächlich produziert hat und welcher TARIC-Zusatzcode in der Zollanmeldung verwendet wird. Nur bei einer eindeutigen Zuordnung zum begünstigten Unternehmen kann der niedrigere Antidumpingzollsatz angewendet werden.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, Herstellerzuordnungen, TARIC-Zusatzcodes sowie der korrekten zollrechtlichen Abwicklung entsprechender Einfuhren.
Rechtshinweis
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte sind verbindlich. Maßgeblich ist die elektronische Ausgabe des Amtsblatts gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013. © Europäische Union, 1998–2026.






