EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf PET-Spinnvliesstoff aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen.

Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 sowie unter den TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70 erfasst. Weiterlesen

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure und ihr Natriumsalz Tetranatriumhydrogen-2-phosphonatobutan-1,2,4-tricarboxylat, ob fest oder in wässriger Lösung. Die Waren werden derzeit unter dem KN-Code 2931 49 80 und dem TARIC-Code 2931 49 80 60 erfasst. Zusätzlich nennt die Verordnung die CAS-Nummern 37971-36-1 und 66669-53-2 sowie die CUS-Nummern 0027475-9 und 0087281-1. Weiterlesen

EU berichtigt Antidumpingregelung für Keramikgeschirr und Küchenartikel aus China

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90330 vom 5. Mai 2026, Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981

Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 veröffentlicht. Betroffen ist die Antidumpingregelung für Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Berichtigung betrifft Waren, die derzeit unter die KN-Codes ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29 sowie die TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10 eingereiht werden.

Nach der berichtigten Fassung gilt der endgültige Antidumpingzoll weiterhin für bestimmte Keramikwaren für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China. Gleichzeitig werden bestimmte Waren ausdrücklich von der Maßnahme ausgenommen.

Ausgenommen sind insbesondere:

  • Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile,
  • Kaffeemühlen aus Keramik,
  • Messerschärfer aus Keramik,
  • Schärfer aus Keramik,
  • Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen,
  • sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art.

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EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen

EU passt Antidumpingzoll auf verzinnte Stahlerzeugnisse aus China an

Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 der Kommission vom 16. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1042 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht am 17. April 2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 eine Anpassung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Einfuhren aus China vorgenommen. Betroffen sind verzinnte, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, für die bereits im Jahr 2025 endgültige Antidumpingzölle eingeführt wurden.

Hintergrund der Änderung ist ein Antrag auf Behandlung als neuer ausführender Hersteller. Die Kommission hat geprüft, ob das antragstellende Unternehmen die unionsrechtlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend war dabei insbesondere, dass im maßgeblichen Untersuchungszeitraum keine Ausfuhren in die Europäische Union erfolgt sind, keine Verbindung zu bereits von Maßnahmen betroffenen Herstellern besteht und Ausfuhren erst nach diesem Zeitraum nachgewiesen wurden. Weiterlesen

Endgültiger Antidumpingzoll auf Glasfasern aus Bahrain, Ägypten und Thailand (EU) 2026/831

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/831 vom 14. April 2026 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Glasstapelfasern auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung).

Betroffene Ware

Die Maßnahme betrifft:

  • Glasstapelfasern
  • Einreihung u. a. in folgende KN-Codes:

👉 7019 11 00
👉 7019 12 00 (TARIC-Unterteilungen)
👉 7019 14 00
👉 7019 15 00

Endgültige Antidumpingzölle

Die Verordnung sieht differenzierte Zollsätze vor:

Bahrain

  • 11,8 % (einheitlich)

Ägypten

  • 11,0 % (einheitlich)

Thailand

  • 15,3 % bis 25,4 % (unternehmensabhängig)

👉 Für alle übrigen Einfuhren gelten landesweite Standardsätze. Weiterlesen

Endgültiger Antidumpingzoll auf Sperrholz aus Brasilien (EU) 2026/822

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung)

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt.

Die Maßnahme basiert auf der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung) und folgt einer umfassenden Untersuchung, die im März 2025 eingeleitet wurde.

Betroffene Ware und Einreihung

Betroffen ist:

  • Weichholzsperrholz
  • aus Furnieren ≤ 6 mm
  • äußere Lagen aus Nadelholz
  • auch beschichtet oder überzogen

Einreihung:

  • KN-Code: 4412 39 00

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EU weitet Antidumpingzoll auf bestimmte Rohrformstücke ohne Gewinde aus China aus

Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf weitere Einfuhren gegossener Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 25.03.2026. 

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 eine bestehende Antidumpingmaßnahme ausgeweitet. Betroffen sind nun auch bestimmte gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke ohne Gewinde mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 erfasst werden. Ausgangspunkt der Maßnahme ist die bereits geltende Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf entsprechende Waren mit Gewinde eingeführt worden war.

Nach den Feststellungen der Kommission wurde die bestehende Antidumpingmaßnahme umgangen. Die Untersuchung ergab, dass Waren ohne Gewinde aus China in die Europäische Union eingeführt, hier durch Gewindeschneiden fertiggestellt und anschließend als Ware mit Gewinde auf dem Unionsmarkt verkauft wurden. Die Kommission wertet dies als Fertigstellungsvorgang im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Grafitelektrodensysteme aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026. 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 hat die Europäische Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme für bestimmte Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China angepasst. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um die Änderung der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/558.

Ausgangspunkt war ein Antrag der Liaoning Dantan Group. Diese hatte beantragt, die in der ursprünglichen Verordnung genannte Liaoning Dantan Technology Group Co., Ltd. in Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd. umzubenennen. Nach den Angaben des Unternehmens war dies auf eine gruppeninterne Umstrukturierung zurückzuführen, bei der Produktionsanlagen, Geschäftsbereiche sowie weitere betriebliche Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen wurden. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 eine gezielte Änderung der bereits bestehenden Antidumpingmaßnahme für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China vorgenommen. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um eine Anpassung des Anhangs der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/191.

Hintergrund ist ein Antrag des Unternehmens Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.. Dieses Unternehmen hat gegenüber der Kommission nachgewiesen, dass es mit Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. verbunden ist, einem bereits in der ursprünglichen Verordnung erfassten mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller. Nach Prüfung der vorgelegten Informationen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es sachgerecht ist, die Ausfuhren des Antragstellers derselben bestehenden zollrechtlichen Behandlung zuzuordnen.

Konkret bedeutet dies, dass Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd. nun als verbundener ausführender Hersteller dem bereits unter TARIC-Zusatzcode C853 geführten Unternehmen Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. hinzugefügt wird. Der bisher nur Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. zugewiesene TARIC-Zusatzcode C853 gilt damit künftig für beide Unternehmen. Weiterlesen