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Endgültige Antidumpingzölle auf PBTC aus China
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2088 endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren und ihre Natriumsalze (PBTC) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Welche Waren sind betroffen?
Erfasst werden 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure und ihr Natriumsalz, fest oder in wässriger Lösung.
KN-Code: 2931 49 80
TARIC-Code: 2931 49 80 60
Ursprung: Volksrepublik China
Wie hoch sind die Antidumpingzölle?
Je nach Hersteller gelten folgende endgültige Zollsätze:
- Jiyuan Qingyuan Water Treatment Co., Ltd.: 183,8 % – Zusatzcode 88CI
- Nantong Uniphos Chemicals Co., Ltd.: 192,2 % – Zusatzcode 88CJ
- Shandong Taihe Technologies Co., Ltd.: 156,7 % – Zusatzcode 88CK
- andere mitarbeitende Hersteller: 173,8 %
- alle übrigen Einfuhren aus China: 192,2 % – Zusatzcode 8999
Was müssen Importeure beachten?
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze muss eine gültige Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Herstellererklärung vorgelegt werden. Fehlt diese, gilt der Antidumpingzoll von 192,2 % für alle übrigen Einfuhren aus China.
Die bereits geleisteten Sicherheiten für die vorläufigen Antidumpingzölle werden bis zur Höhe der endgültigen Zölle vereinnahmt. Eine darüber hinausgehende rückwirkende Erhebung für die zuvor zollamtlich erfassten Einfuhren erfolgt nicht.
Die neuen endgültigen Antidumpingzölle gelten seit dem 22. September 2026.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, der zutreffenden TARIC-Codierung und den erforderlichen Nachweisen.
Quelle / Rechtshinweis:
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