Vorläufige Antidumpingzölle auf Mangan-Silicium-Schweißdraht aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen ist insbesondere Mangan-Silicium-Schweißdraht mit einem Durchmesser von 0,6 bis 4 mm und den in der Verordnung festgelegten Kohlenstoff-, Silicium- und Mangangehalten. Die Ware wird derzeit unter KN ex 7229 20 00 / TARIC 7229 20 00 10 eingereiht.

Die vorläufigen Antidumpingzollsätze betragen:

HerstellerZollsatzTARIC-Zusatzcode
Changzhou City Yunhe Welding Material Co., Ltd.75,3 %88FZ
Juli-Gruppe102,4 %88GA
Andere mitarbeitende Hersteller93,1 %gemäß Anhang
Alle übrigen Einfuhren aus China102,4 %8999

Für die Anwendung eines unternehmensspezifischen Zollsatzes muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Erklärung vorgelegt werden. Fehlt diese, gilt der Zollsatz von 102,4 %. Zusätzlich ist bei der Überführung in den freien Verkehr eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls zu leisten.

Die bisherige zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird eingestellt. Über eine mögliche rückwirkende Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf zuvor erfasste Einfuhren ist bislang noch nicht entschieden worden.

Die Verordnung gilt seit 11. August 2026.

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Quelle / Rechtshinweis

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 der Kommission vom 7. August 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 10.08.2026.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

Vorläufige Antidumpingzölle auf Natriumbenzoat aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1854 vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Natriumbenzoat mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen ist Natriumbenzoat, das derzeit unter KN ex 2916 31 00 / TARIC 2916 31 00 91 eingereiht wird.

Die vorläufigen Antidumpingzollsätze betragen:

HerstellerZollsatzTARIC-Zusatzcode
Wuhan Youji Industries Co., Ltd.57,6 %88FK
Tianjin Dongda Chemical Group Co., Ltd.75,4 %88FL
Shandong TongTaiWeiRun Food Science Tech Co., Ltd.63,8 %88FM
Alle übrigen Einfuhren aus China116,4 %8999

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze ist eine gültige Handelsrechnung mit der in der Verordnung vorgeschriebenen Erklärung erforderlich. Liegt diese nicht vor, gilt der Zollsatz für alle übrigen Einfuhren. Bei der Überführung in den freien Verkehr muss zudem eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls geleistet werden.

Neu ist außerdem der TARIC-Code 2916 31 00 30 für Benzoesäure. Er dient der Überwachung dieser unmittelbar vorgelagerten Ware; allein daraus entstehen derzeit keine zusätzlichen Zölle oder Einfuhrbeschränkungen.

Die Verordnung gilt seit 29. Juli 2026. Gleichzeitig wurde die bisherige zollamtliche Erfassung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/366 eingestellt.

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Quelle / Rechtshinweis

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1854 der Kommission vom 27. Juli 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Natriumbenzoat mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 28.07.2026.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf PET-Spinnvliesstoff aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen.

Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 sowie unter den TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70 erfasst. Weiterlesen

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure und ihr Natriumsalz Tetranatriumhydrogen-2-phosphonatobutan-1,2,4-tricarboxylat, ob fest oder in wässriger Lösung. Die Waren werden derzeit unter dem KN-Code 2931 49 80 und dem TARIC-Code 2931 49 80 60 erfasst. Zusätzlich nennt die Verordnung die CAS-Nummern 37971-36-1 und 66669-53-2 sowie die CUS-Nummern 0027475-9 und 0087281-1. Weiterlesen

EU verhängt vorläufige Antidumpingzölle von bis zu 142,5 % auf 1,4-Butandiol aus China, Saudi-Arabien und den USA

Amtsblatt der Europäischen Union – Durchführungsverordnung (EU) 2026/270 vom 4. Februar 2026, veröffentlicht im ABl. L 2026/270 vom 5.2.2026.

Die Europäische Kommission hat einen vorläufigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von 1,4-Butandiol eingeführt. Die Maßnahme betrifft Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Hintergrund sind festgestellte Dumpingpraktiken und eine daraus resultierende Schädigung der EU-Industrie.

Betroffene Ware

Erfasst ist 1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4, EG-Nr. 203-786-5), eingereiht in die KN-Codes 2905 39 26 und 2905 39 28.

Höhe der vorläufigen Antidumpingzölle

Die Verordnung sieht unternehmensspezifische Zollsätze vor, die über TARIC-Zusatzcodes angewendet werden.
Die Zollsätze bewegen sich – abhängig vom Hersteller und Ursprungsland – in einer Bandbreite von 52,4 % bis 142,5 %.
Kann kein unternehmensspezifischer Satz angewendet werden, gilt jeweils der festgelegte „alle übrigen“-Zollsatz.

Die Maßnahme gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union. Gleichzeitig endet die zuvor angeordnete zollamtliche Erfassung der Einfuhren.

Quelle / Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026