Vorläufige Antidumpingzölle auf Mangan-Silicium-Schweißdraht aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen ist insbesondere Mangan-Silicium-Schweißdraht mit einem Durchmesser von 0,6 bis 4 mm und den in der Verordnung festgelegten Kohlenstoff-, Silicium- und Mangangehalten. Die Ware wird derzeit unter KN ex 7229 20 00 / TARIC 7229 20 00 10 eingereiht.

Die vorläufigen Antidumpingzollsätze betragen:

HerstellerZollsatzTARIC-Zusatzcode
Changzhou City Yunhe Welding Material Co., Ltd.75,3 %88FZ
Juli-Gruppe102,4 %88GA
Andere mitarbeitende Hersteller93,1 %gemäß Anhang
Alle übrigen Einfuhren aus China102,4 %8999

Für die Anwendung eines unternehmensspezifischen Zollsatzes muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Erklärung vorgelegt werden. Fehlt diese, gilt der Zollsatz von 102,4 %. Zusätzlich ist bei der Überführung in den freien Verkehr eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls zu leisten.

Die bisherige zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird eingestellt. Über eine mögliche rückwirkende Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf zuvor erfasste Einfuhren ist bislang noch nicht entschieden worden.

Die Verordnung gilt seit 11. August 2026.

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Quelle / Rechtshinweis

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 der Kommission vom 7. August 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 10.08.2026.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU ordnet zollamtliche Erfassung von Schweißdraht aus China an – mögliches Antidumping-Risiko

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 hat die Europäische Kommission die EU-Zollbehörden angewiesen, die Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl („Schweißdraht“) mit Ursprung in China zollamtlich zu erfassen.

Die Maßnahme basiert auf Art. 14 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 (EU-Antidumping-Grundverordnung) und dient dazu, eine spätere rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen auf die erfassten Einfuhren zu ermöglichen – sofern die Voraussetzungen in einem späteren Schritt erfüllt werden.

Betroffen ist Draht, derzeit eingereiht unter KN ex 7229 20 00 / TARIC 7229 20 00 10, mit einem Durchmesser von 0,6 bis 4 mm und genau definierter chemischer Zusammensetzung (u. a. Kohlenstoff ≤ 0,2 GHT; Silicium 0,6–1,4 GHT; Mangan 0,9–1,9 GHT), auch verkupfert oder beschichtet.

Die Erfassung soll die Zollverwaltung in die Lage versetzen, bei Abschluss der laufenden Antidumpinguntersuchung ggf. Zölle auch rückwirkend zu erheben. Gleichzeitig stellt die Kommission klar, dass derzeit keine verlässliche Aussage zur künftigen Zollhöhe möglich ist; im Antrag genannte Spannweiten (Dumpingspanne, Schadensbeseitigungsschwelle) sind ausdrücklich nur informativ.

Zeitlich gilt: Die Verordnung tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft; die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten.

Quelle & Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.