EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf PET-Spinnvliesstoff aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen.

Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 sowie unter den TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70 erfasst.

Die Untersuchung wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet. Nach den vorläufigen Feststellungen der Kommission lagen Dumping, eine bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus China und der Schädigung vor.

Die Kommission stellte fest, dass die Einfuhren aus China im Bezugszeitraum stark zunahmen. Der Marktanteil chinesischer Einfuhren stieg von 6 % im Jahr 2022 auf 26 % im Untersuchungszeitraum. Gleichzeitig gerieten die Verkaufspreise und die wirtschaftliche Lage der Unionshersteller deutlich unter Druck.

Die vorläufigen Antidumpingzölle betragen:

  • Hubei Unibon nonwovens Co Ltd: 45,6 %, TARIC-Zusatzcode 88CB
  • Changde Tiandingfeng Nonwovens Co Ltd / Tiandingfeng Nonwovens Co Ltd: 50,0 %, TARIC-Zusatzcode 88CC
  • andere mitarbeitende Unternehmen: 49,4 %
  • alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China: 50,0 %, TARIC-Zusatzcode 8999

Für Importeure ist besonders wichtig: Die Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze setzt eine gültige Handelsrechnung mit der in der Verordnung vorgeschriebenen Erklärung voraus. Wird diese Rechnung nicht vorgelegt, gilt der Zollsatz für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Überführung der betroffenen Ware in den zollrechtlich freien Verkehr ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls abhängig. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2409 wird eingestellt; Angaben zu Waren, die innerhalb von 90 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, werden bis zu einer endgültigen Entscheidung aufbewahrt.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, TARIC-Codierungen, Ursprungsangaben, Lieferantendokumenten, Importverantwortlichkeiten und internen Kontrollsystemen im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich.

Rechtshinweis:
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