EU berichtigt Russland-Sanktionsverordnung: „LEVOBEREZHNY“ wird durch „Metallinvestbank“ ersetzt

Amtsblatt der Europäischen Union, Berichtigung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2026/90381 vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Verordnung (EU) 2026/506 veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2026/506 ändert die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Die Berichtigung betrifft Anhang IV der Verordnung (EU) 2026/506, genauer die Tabelle zu Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. In der Spalte „Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung“, Zeile 4, wird eine fehlerhafte Bezeichnung korrigiert.

Anstatt: „Public Joint Stock Company ‚LEVOBEREZHNY‘“
muss es heißen: „Public Joint Stock Company ‚Metallinvestbank‘“.

Für Unternehmen ist diese Berichtigung insbesondere für die Sanktionslistenprüfung, Geschäftspartnerprüfung, Finanzsanktionsprüfung und Stammdatenpflege relevant. Interne Screening-Systeme, Compliance-Datenbanken, ERP-Stammdaten und manuelle Prüflisten sollten daraufhin überprüft werden, ob die berichtigte Bezeichnung korrekt berücksichtigt wird.

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Rechtshinweis:
„Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.“