EU-Kommission legt Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 ein neues Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung veröffentlicht. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650.

Das Paket umfasst einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, aktualisierte Leitlinien, überarbeitete FAQ, einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Anwendungsbereich der EUDR sowie einen aktualisierten Entwurf zum Informationssystem. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Anwendung der Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 vorzubereiten.

Nach Angaben der Kommission sollen die Maßnahmen die jährlichen Befolgungskosten für betroffene Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Besonders relevant sind dabei klarere Vorgaben für nachgelagerte Lieferketten, vereinfachte Regelungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger sowie zusätzliche Erläuterungen zu elektronischem Handel, Geolokalisierung und praktischen Lieferkettenszenarien.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts sieht außerdem Anpassungen beim Anwendungsbereich bestimmter Erzeugnisse vor. Genannt werden unter anderem mögliche Ergänzungen für löslichen Kaffee und bestimmte Palmölderivate sowie Ausnahmen für bestimmte Produktmuster, Verpackungsmaterialien, gebrauchte Erzeugnisse, Second-hand-Waren und Abfälle. Rückmeldungen zum Entwurf können nach Angaben der Kommission bis zum 1. Juni 2026 abgegeben werden.

Für Unternehmen bleibt entscheidend, rechtzeitig zu prüfen, ob eingeführte, bereitgestellte oder ausgeführte Waren unter die EUDR fallen. Betroffen sind insbesondere Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse aus den Bereichen Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen können, dass relevante Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden und die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt werden.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Unternehmen, die eigene Lieferkette frühzeitig zu überprüfen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Zolltarifnummern, der Abgleich mit dem Anwendungsbereich der EUDR, die Erhebung von Lieferantendaten, Geolokalisierungsinformationen, Risikobewertungen, Nachweisen und internen Verantwortlichkeiten. Auch Schulung und Sensibilisierung der beteiligten Fachbereiche sollten rechtzeitig eingeplant werden.

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Quellenhinweis:
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/941 vom 4. Mai 2026; Verordnung (EU) 2023/1115; Verordnung (EU) 2025/2650.