Antidumpingzoll auf superabsorbierende Polymere aus Südkorea könnte 2027 auslaufen

Bekanntmachung C/2026/3616 der Europäischen Kommission zum bevorstehenden Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen

Die Europäische Kommission hat auf das bevorstehende Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren superabsorbierender Polymere mit Ursprung in der Republik Korea hingewiesen.

Der derzeit geltende Antidumpingzoll wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 eingeführt und läuft grundsätzlich am 7. April 2027 um 00.00 Uhr aus, sofern zuvor keine Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen eingeleitet wird.

Unionshersteller können einen schriftlichen Überprüfungsantrag stellen. Dieser muss ausreichende Nachweise dafür enthalten, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich fortbestehen oder erneut auftreten würden. Der Antrag muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Auslaufen der Maßnahme vorliegen.

Importierende Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten, da eine Auslaufüberprüfung zur Fortgeltung der Antidumpingzölle führen kann.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen und der Ermittlung der einfuhrseitigen Abgabenbelastung.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

USA bestätigen Dumpingrisiko bei Aluminiumblechen aus Deutschland und weiteren Staaten

Federal Register, Vol. 91, No. 127 vom 6. Juli 2026, Seiten 40972–40974 – U.S. Department of Commerce, „Common Alloy Aluminum Sheet From Bahrain, Brazil, Croatia, Egypt, Germany, India, Indonesia, Italy, Oman, Romania, Serbia, Slovenia, South Africa, Spain, Taiwan, and the Republic of Türkiye: Final Results of the Expedited First Sunset Reviews of the Antidumping Duty Orders“, FR Doc. 2026-13511.

Das US-Handelsministerium hat die beschleunigten ersten Fünfjahresüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Aluminiumbleche aus insgesamt 16 Staaten abgeschlossen. Betroffen sind unter anderem Einfuhren mit Ursprung in Deutschland, Italien, Spanien, der Türkei, Indien, Brasilien und Taiwan.

Nach Feststellung des U.S. Department of Commerce würde eine Aufhebung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen voraussichtlich zu einer Fortsetzung oder einem erneuten Auftreten von Dumping führen. Für Waren mit Ursprung in Deutschland wurde dabei eine mögliche gewichtete durchschnittliche Dumpingspanne von bis zu 242,80 % festgestellt. Für die übrigen betroffenen Staaten wurden Spannen zwischen 3,19 % und 137,06 % ermittelt.

Die Veröffentlichung stellt keine erstmalige Einführung neuer Antidumpingzölle dar. Sie enthält vielmehr das Ergebnis der handelspolitischen Überprüfung der seit 2021 bestehenden Maßnahmen. Für deutsche Hersteller und Exporteure bleibt das US-Antidumpingverfahren daher weiterhin von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob ihre Aluminiumprodukte vom sachlichen Geltungsbereich der US-Maßnahmen erfasst werden und welche Hersteller- oder Ausführerzuordnung für die Einfuhr in die Vereinigten Staaten maßgeblich ist.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung internationaler Antidumpingmaßnahmen, der Analyse des betroffenen Warenkreises sowie bei der Bewertung außenwirtschaftsrechtlicher Risiken im Handel mit den Vereinigten Staaten.

Quellenhinweis

Maßgeblich ist die im Federal Register veröffentlichte englische Originalfassung der Bekanntmachung. Die vorstehende Darstellung dient der fachlichen Zusammenfassung und ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Waren- und Einfuhrsachverhalts nach dem US-amerikanischen Antidumpingrecht.

EU führt endgültige Antidumpingzölle auf Reifen aus China ein

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 der Kommission vom 6. Juli 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter neuer Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 7. Juli 2026.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 hat die Europäische Kommission endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte neue Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind Reifen für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Warentransport mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger. Die Waren werden derzeit in die KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10 eingereiht. Maßgeblich bleibt die Warenbeschreibung der Verordnung.

Die endgültigen Antidumpingzollsätze betragen:

  • 4,3 % für die Hankook Group,
  • 45,3 % für die Shandong Yongsheng Rubber Group Co., Ltd.,
  • 24,4 % für die im Anhang aufgeführten weiteren mitarbeitenden Unternehmen,
  • 45,3 % für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China.

Für die Anwendung eines unternehmensspezifischen Zollsatzes muss eine gültige Handelsrechnung mit der in der Verordnung vorgeschriebenen Erklärung vorgelegt werden. Fehlt diese Erklärung, gilt der Zollsatz für alle übrigen Einfuhren in Höhe von 45,3 %.

Die zuvor zollamtlich erfassten Einfuhren werden nicht rückwirkend mit dem endgültigen Antidumpingzoll belastet, da im Verfahren keine vorläufigen Maßnahmen eingeführt wurden und die Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhebung daher nicht erfüllt waren. Die Verordnung trat am 8. Juli 2026 in Kraft.

Importeure sollten ihre Lieferanten, Herstellerzuordnungen, TARIC-Zusatzcodes und Handelsrechnungen sorgfältig prüfen. Fehler bei der Herstelleridentifikation oder bei der Rechnungserklärung können unmittelbar zur Anwendung des höchsten Zollsatzes führen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des Warenkreises, der zutreffenden Antidumpingzollsätze, der TARIC-Zusatzcodes sowie der erforderlichen Rechnungsnachweise.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Polyetherpolyole aus China ein

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren bestimmter Polyetherpolyole mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag von BASF, Covestro, PCC Rokita, Shell und Chimcomplex vom 8. Juni 2026.

Betroffen sind bestimmte Polyetherpolyole, die derzeit unter dem KN-Code ex 3907 29 20 sowie den TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90 erfasst werden. Polyethylenglykole, die derzeit unter KN-Code 3907 29 11 eingereiht werden, sind ausdrücklich von der Untersuchung ausgenommen.

Die Kommission prüft, ob die betroffenen Einfuhren aus China gedumpt sind und ob dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots in China untersucht.

Für Unternehmen ist die Bekanntmachung besonders relevant, weil die Kommission beabsichtigt, die Einfuhren bereits in einem frühen Stadium zollamtlich erfassen zu lassen. Dies kann später eine rückwirkende Erhebung endgültiger Antidumpingzölle ermöglichen.

Bedeutung für Unternehmen

Importeure, Verwender und Händler von Polyetherpolyolen sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Waren von der Untersuchung betroffen sind. Dabei sind insbesondere Warendefinition, KN-/TARIC-Codes, Lieferant, Ursprung und bestehende Einkaufsverträge zu prüfen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung der Betroffenheit, der zolltariflichen Einordnung, der Bewertung möglicher Antidumpingrisiken sowie der Anpassung interner Import- und Compliance-Prozesse.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

Antidumpingmaßnahmen gegen Kalziumsilizium aus China können 2027 auslaufen

Die Europäische Kommission hat das bevorstehende Auslaufen des Antidumpingzolls auf Kalziumsilizium (KN-Code 7202 99 80) mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht. Die derzeitige Maßnahme beruht auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/468.

Der Antidumpingzoll endet am 25. März 2027, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird. Unionshersteller können hierzu einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellen. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass Dumping und die daraus resultierende Schädigung bei einem Wegfall der Maßnahme voraussichtlich fortbestehen oder erneut eintreten würden.

Auswirkungen für Unternehmen

Importeure von Kalziumsilizium sollten die weitere Entwicklung beobachten und prüfen, welche Auswirkungen ein mögliches Auslaufen der Antidumpingmaßnahme auf Einfuhrkosten, Lieferverträge und Beschaffungsstrategien haben kann.

Unionshersteller sollten rechtzeitig beurteilen, ob eine Auslaufüberprüfung beantragt werden soll.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Bewertung bestehender Antidumpingmaßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Zollabwicklung, Lieferketten und Compliance.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU leitet Antidumpingverfahren gegen PBAT und PBSeT aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2964 vom 4. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester mit Ursprung in China eingeleitet. Der Antrag wurde von BASF gestellt und betrifft den Wirtschaftszweig der Union für Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT).

Betroffen sind PBAT und PBSeT aus petrochemischen oder biologischen Ausgangsstoffen, in Reinform oder in Verbindungen, sofern der Gehalt an PBAT- oder PBSeT-Polymeren mindestens 50 Gewichtsprozent beträgt. Die Verbindungen als solche sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 3907 99 80 und dem TARIC-Code 3907 99 80 50 geführt. Die Codes werden nur informationshalber genannt; maßgeblich bleibt die Warendefinition der Bekanntmachung. Weiterlesen

EU überprüft Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat aus China

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3124 vom 12. Juni 2026 zur Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat mit Ursprung in China eingeleitet.

Betroffen ist Mononatriumglutamat, derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 2922 42 00 und dem TARIC-Code 2922 42 00 20. Die bestehenden Antidumpingmaßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633.

Grund für die Überprüfung sind Hinweise darauf, dass sich die Umstände seit Einführung der Maßnahmen dauerhaft geändert haben. Genannt werden insbesondere die deutlich gestiegene Produktionskapazität chinesischer Hersteller, die stärkere Konzentration der chinesischen MSG-Industrie sowie mögliche Verzerrungen bei wichtigen Rohstoffen wie Mais, Ammoniak und Kohle. Weiterlesen

EU verlängert Antidumpingzölle auf Glasfasergewebe aus China und Ägypten

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 der Kommission vom 8. Juni 2026.

Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingzölle auf bestimmte gewebte und/oder genähte Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrechterhalten.

Betroffen sind Glasfasergewebe, die insbesondere in Rotorblättern für Windkraftanlagen, im Bootsbau, im Fahrzeugbau, bei Sportausrüstungen sowie bei der Sanierung von Rohrleitungen eingesetzt werden. Die Waren werden unter verschiedenen TARIC-Codes der Position 7019 erfasst.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Auslaufen der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping und Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen wäre. Die bestehenden Maßnahmen bleiben daher in Kraft.

Für chinesische Unternehmen gelten weiterhin Antidumpingzölle zwischen 34,0 % und 69,0 %. Für ägyptische ausführende Hersteller beträgt der Antidumpingzoll 33,1 %. Die Maßnahmen bleiben außerdem auf bestimmte Einfuhren zu Offshore-Anlagen sowie auf aus Marokko und der Türkei versandte Einfuhren ausgeweitet, auch wenn diese als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet werden. Weiterlesen

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Schraub- und Steckregale aus Stahl aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3097 vom 10. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag des European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee vom 27. April 2026.

Betroffen sind Schraub- und Steckregale aus Stahl sowie bestimmte Bauteile, insbesondere Wandschienen und Stahltraversen. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10 beziehungsweise den TARIC-Codes 9403 20 80 20 und 9403 99 10 20 geführt.

Die Kommission prüft, ob chinesische Hersteller die betroffenen Waren zu gedumpten Preisen in die Europäische Union ausführen und dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots untersucht, insbesondere bei kaltgewalzten und feuerverzinkten Stahlcoils. Weiterlesen

EU weist auf mögliches Auslaufen der Antidumpingzölle auf Verbindungselemente aus China hin

Bekanntmachung C/2026/2827 der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2026 über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen, ABl. C 2026/2827 vom 29.05.2026.

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen veröffentlicht. Betroffen sind bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die derzeit geltenden Antidumpingzölle beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 der Kommission vom 16. Februar 2022. Diese Maßnahmen laufen nach der Bekanntmachung am 18. Februar 2027 um 00:00 Uhr aus, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.

Rechtsgrundlage der Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Danach können Unionshersteller einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen.

Ein solcher Antrag muss ausreichende Beweise enthalten, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Wird eine Überprüfung eingeleitet, erhalten Einführer, Ausführer, Vertreter des Ausfuhrlandes und Unionshersteller Gelegenheit zur Stellungnahme.

Für Unternehmen ist die Bekanntmachung relevant, wenn sie Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China einführen oder beschaffen. Importierende Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Antidumpingzölle, Einkaufsbedingungen, Lieferverträge und Kalkulationen von einem möglichen Auslaufen oder einer möglichen Verlängerung der Maßnahmen betroffen sein können.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrabgaben, Ursprung, Lieferantenstrukturen und zollrechtlichen Risiken im Außenhandel.

Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.