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Lysin aus China: EU ordnet zollamtliche Erfassung an
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1824 die zollamtliche Erfassung bestimmter Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Hintergrund ist eine laufende Absorptionsuntersuchung zu den bereits bestehenden Antidumpingmaßnahmen.
Betroffen sind Lysin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse sowie bestimmte Futtermittelzusatzstoffe. Die Waren werden derzeit unter KN ex 2309 90 31, ex 2309 90 96 und 2922 41 00 eingereiht.
Für die Positionen ex 2309 gelten die TARIC-Codes 2309903151, 2309903159, 2309903161, 2309903169, 2309909651, 2309909659, 2309909661 und 2309909669.
Die zollamtliche Erfassung ermöglicht es, nach Abschluss der Untersuchung gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend auf die erfassten Einfuhren zu erheben. Ob und in welcher Höhe dies tatsächlich erfolgt, steht derzeit noch nicht fest.
Die Verordnung gilt seit 30. Juli 2026. Die zollamtliche Erfassung endet sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten.
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Quelle / Rechtshinweis
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1824 der Kommission vom 28. Juli 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 29.07.2026.
Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026






