Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumpingzoll auf Verbindungselemente aus China: neuer Hersteller aufgenommen
Die EU-Kommission hat die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China geändert. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2089 wird ein weiterer chinesischer Hersteller in die Liste der mitarbeitenden ausführenden Hersteller aufgenommen.
Was ändert sich?
Neu aufgenommen wurde:
Carrey Intelligent Manufacturing (Jiashan) Co., Ltd.
Antidumpingzoll: 39,6 %
TARIC-Zusatzcode: 88FN
Die EU-Kommission hat geprüft, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für die Behandlung als neuer ausführender Hersteller erfüllt. Damit gilt für dessen betroffene Waren der Zollsatz von 39,6 % für mitarbeitende Unternehmen, die bei der ursprünglichen Untersuchung nicht in die Stichprobe einbezogen waren.
Für die als „alle anderen Unternehmen“ erfassten Hersteller beträgt der Antidumpingzoll weiterhin 86,5 %.
Welche Waren sind betroffen?
Die bestehenden Maßnahmen betreffen bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl unter KN 7318, insbesondere bestimmte Schrauben, Bolzen und Unterlegscheiben.
Erfasst sind die KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95, ex 7318 21 00 und ex 7318 22 00.
Bei den mit „ex“ gekennzeichneten Positionen ist der konkrete TARIC-Warenkreis zu prüfen.
Was sollten Importeure beachten?
Importeure sollten bei betroffenen Einfuhren aus China insbesondere KN-/TARIC-Code, Ursprung, Hersteller und TARIC-Zusatzcode überprüfen. Der korrekten Herstellerzuordnung kommt wegen der unterschiedlichen Antidumpingzollsätze erhebliche Bedeutung zu.
Die Änderung gilt seit dem 22. September 2026.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen und der korrekten Anwendung des TARIC.
Quelle
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2089 der Kommission vom 18. September 2026, ABl. L vom 21. September 2026; Durchführungsverordnung (EU) 2022/191.






