EU verlängert Antidumpingzölle auf Ferrosilicium aus China und Russland

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1794 der Kommission vom 27. Juli 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Russischen Föderation und der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens, Amtsblatt der Europäischen Union L, 28.07.2026.

Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland erneut bestätigt. Die Auslaufüberprüfung ergab, dass bei einem Wegfall der Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping sowie einer erneuten Schädigung der europäischen Hersteller zu rechnen wäre. Die Antidumpingzölle bleiben daher bestehen.

Betroffen sind Einfuhren von Ferrosilicium der KN-Codes 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90. Unternehmen, die Waren dieser Zolltarifnummern importieren, sollten prüfen, ob ihre Einfuhren unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Die derzeit geltenden endgültigen Antidumpingzölle bleiben unverändert bestehen. Für Einfuhren aus China betragen sie – je nach Hersteller – 15,6 %, 29,0 % oder 31,2 %. Für Einfuhren aus Russland gelten Zollsätze von 17,8 % beziehungsweise 22,7 %.

Die Verordnung weist außerdem darauf hin, dass unternehmensbezogene Antidumpingzollsätze nur angewendet werden dürfen, wenn die vorgeschriebene Handelsrechnung mit der erforderlichen Erklärung vorgelegt wird. Andernfalls findet grundsätzlich der für „alle übrigen Unternehmen“ festgelegte Zollsatz Anwendung. Importeure sollten deshalb insbesondere Herstellerangaben, Warenursprung und Begleitdokumente sorgfältig prüfen und vollständig dokumentieren.

Für Unternehmen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf hinsichtlich neuer Zollverfahren. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass handelspolitische Schutzmaßnahmen der Europäischen Union langfristig Bestand haben können. Wer Ferrosilicium aus China oder Russland bezieht, sollte die bestehenden Antidumpingregelungen daher weiterhin bei der Kalkulation, der Zollabwicklung und der Lieferantenbewertung berücksichtigen.

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