EU überprüft Antidumpingzölle auf kaltgewalzten Edelstahl aus Indien

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2026 eine teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien eingeleitet.

Die Überprüfung betrifft Jindal Stainless Ltd (JSL). Hintergrund sind die Fusion von Jindal Stainless (Hisar) Ltd mit JSL sowie die Übernahme von Chromeni. Für JSL und Chromeni gelten derzeit unterschiedliche Antidumpingzollsätze von 35,3 % bzw. 10 %. Die Kommission prüft nun, ob die für JSL geltenden Maßnahmen aufrechterhalten, aufgehoben oder geändert werden müssen.

Welche Waren sind betroffen?

Betroffen sind kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl der in der Bekanntmachung aufgeführten KN-Codes der Positionen 7219 und 7220.

Was ist zu beachten?

Die Einleitung der Überprüfung führt noch zu keiner Änderung der bestehenden Antidumpingzölle. Für Einführer bleiben die geltenden Maßnahmen daher zunächst maßgeblich.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Unternehmen, die weitere Entwicklung des Verfahrens und mögliche Änderungen der unternehmensbezogenen Antidumpingzollsätze zu beobachten.

Quelle: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/4991 vom 30.09.2026; Art. 11 Abs. 3 VO (EU) 2016/1036.

Rechtshinweis: Verbindlich sind die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte in ihrer amtlichen Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.

EU überprüft Ausgleichszölle auf kaltgewalzten Edelstahl aus Indien

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2026 eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Antisubventionsmaßnahmen auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien eingeleitet.

Die Überprüfung erfolgt auf Antrag von Jindal Stainless Ltd (JSL) und ist auf die für dieses Unternehmen maßgeblichen Subventionstatbestände beschränkt. Hintergrund sind Veränderungen innerhalb der Unternehmensgruppe: Jindal Stainless (Hisar) Ltd fusionierte 2023 mit JSL; 2024 übernahm JSL zudem vollständig Chromeni. Für JSL und Chromeni gelten derzeit unterschiedliche Ausgleichszollsätze von 7,5 % bzw. 4,3 %.

Welche Waren sind betroffen?

Die Überprüfung betrifft nur kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl der in der Bekanntmachung aufgeführten KN-Codes der Positionen 7219 und 7220. Die KN-Codes werden von der Kommission ausdrücklich nur informationshalber angegeben.

Was bedeutet die Überprüfung für Einführer?

Die Kommission prüft, ob die für JSL geltenden Antisubventionsmaßnahmen aufrechterhalten, aufgehoben oder geändert werden müssen. Eine Änderung der Ausgleichszölle ist mit der Einleitung des Verfahrens noch nicht erfolgt.

Die bestehenden Ausgleichszölle nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 bleiben somit zunächst anwendbar. Betroffene Einführer sollten die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten.

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie bei der zolltariflichen Einordnung betroffener Waren.

Quelle: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/4997 vom 30.09.2026, Art. 19 VO (EU) 2016/1037. Originalveröffentlichung auf EUR-Lex

Rechtshinweis: Verbindlich sind die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte in ihrer amtlichen Fassung; siehe Verordnung (EU) Nr. 216/2013.