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Titandioxid: EU führt neue TARIC-Zusatzcodes für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich ein
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2064 hat die Europäische Kommission die bestehenden Antidumpingmaßnahmen für Titandioxid angepasst. Betroffen ist insbesondere die Überwachung von Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich.
Hintergrund ist die Übernahme der früheren TiO₂-Produktionsstätte von Venator Materials UK in Greatham durch die chinesische LB Group. Die Produktionsgesellschaft firmiert inzwischen als Tioxide Materials Ltd.
Was ist geregelt?
Für Titandioxid mit Ursprung im Vereinigten Königreich gelten weiterhin keine Antidumpingzölle. Die EU führt jedoch neue TARIC-Zusatzcodes ein, um die Einfuhrströme aus britischen Produktionsstätten genauer überwachen zu können:
Tioxide Materials Ltd – TARIC-Zusatzcode 88ET
Tronox Pigments UK Limited – TARIC-Zusatzcode 88EU
alle übrigen ausführenden Hersteller – TARIC-Zusatzcode 8999
Welche Waren sind betroffen?
Die Überwachung betrifft Titandioxid (TiO₂) der bestehenden Warenabgrenzung mit einem Titandioxidgehalt von mindestens 80 GHT bezogen auf die Trockenmasse:
ex KN 2823 00 00 – TARIC 2823 00 00 10 und 2823 00 00 30
ex KN 3206 11 00 – TARIC 3206 11 00 10 und 3206 11 00 30
Warum erfolgt die Überwachung?
Auf Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China bestehen bereits endgültige Antidumpingzölle. Durch die gesonderten Zusatzcodes kann die Kommission insbesondere prüfen, ob sich die Handelsströme zwischen China, dem Vereinigten Königreich und der EU verändern.
Steigen sowohl die entsprechenden Einfuhren in das Vereinigte Königreich als auch die Ausfuhren britischer Unternehmen in die EU erheblich, kann die Kommission prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Umgehung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen vorliegen.
Die neuen Regelungen gelten seit dem 19. September 2026.
Was sollten Einführer beachten?
Bei Einfuhren von Titandioxid aus dem Vereinigten Königreich sollten neben dem korrekten KN-/TARIC-Code insbesondere der tatsächliche Ursprung und der Hersteller geprüft und dokumentiert werden. Die neuen TARIC-Zusatzcodes sind bei der Zollanmeldung entsprechend zu berücksichtigen.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, TARIC-Codierungen, Warenursprung und zolltariflicher Einreihung.
Quelle / Rechtshinweis:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2064 der Kommission vom 17. September 2026, ABl. L vom 18. September 2026; Durchführungsverordnung (EU) 2025/4 der Kommission.
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