EU untersucht mögliche Umgehung von Antidumpingmaßnahmen auf Hartholzsperrholz aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1840 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China sowie zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren. Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die bereits geltenden Antidumpingmaßnahmen auf Hartholzsperrholz aus der Volksrepublik China durch geringfügig veränderte Produkte umgangen werden. Gleichzeitig ordnet sie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1840 die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Damit schafft sie die rechtliche Grundlage, um die bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegebenenfalls auch rückwirkend auf diese Einfuhren anzuwenden, sofern sich der Umgehungsverdacht bestätigt.

Ausgangspunkt der Untersuchung sind die bereits mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 eingeführten Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Hartholzsperrhölzer aus China. Nach Angaben des Antragstellers, des Greenwood Consortium, sollen Hersteller die Waren durch geringfügige Änderungen der äußeren Furnierlagen so verändern, dass sie unter anderen Zolltarifnummern eingeführt werden können, auf die die bisherigen Antidumpingmaßnahmen nicht unmittelbar Anwendung finden.

Die bisher betroffenen Waren werden unter den KN-Codes ex 4412 31 10, ex 4412 31 90, ex 4412 33 10, ex 4412 33 20, ex 4412 33 30, ex 4412 33 90 und ex 4412 34 00 eingereiht. Die nun untersuchten Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 4412 10 00 und ex 4412 39 00 sowie den entsprechenden TARIC-Unterpositionen angemeldet. Weiterlesen

EU führt endgültigen Antidumpingzoll auf Hartholzsperrholz aus China ein (VO (EU) 2025/2333)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf bestimmte Hartholzsperrholz-Einfuhren aus der Volksrepublik China ein. Gleichzeitig werden die zuvor erhobenen vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.

Die Maßnahme folgt einer umfassenden Antidumping-Untersuchung gemäß Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung), die erhebliche Dumpingpraktiken sowie eine deutliche Schädigung der EU-Holzindustrie bestätigte.

Hintergrund des Verfahrens

Die Europäische Kommission leitete am 11. Oktober 2024 ein Antidumpingverfahren ein (Einleitungsbekanntmachung) aufgrund eines Antrags des Greenwood Consortiums. Die Untersuchung ergab:

  • erhebliche Dumpingmargen

  • Unterbietung der EU-Preise

  • Schädigung der EU-Holz- und Sperrholzindustrie

Bereits 2024 veranlasste die Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren über die VO (EU) 2024/3140.

Im Juni 2025 folgte ein vorläufiger Antidumpingzoll über VO (EU) 2025/1139.

Mit der aktuellen Verordnung werden diese Maßnahmen abschließend und dauerhaft bestätigt.

Warenkreis und betroffene Zolltarifnummern (KN/TARIC)

Der endgültige Antidumpingzoll gilt für Hartholzsperrholz in verschiedenen Dicken, Lagenaufbauten und Holzarten.

Die Einfuhren betreffen insbesondere die TARIC- und KN-Codes:

  • 4412 31 10 80

  • 4412 31 90 00

  • 4412 33 10 12 / 22 / 82

  • 4412 33 20 10

  • 4412 33 30 10

  • 4412 33 90 10

  • 4412 34 00 10

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, monatlich die eingeführten Kubikmeter-Mengen unter diesen Codes zu melden. Weiterlesen