EU führt endgültigen Antidumpingzoll auf Hartholzsperrholz aus China ein (VO (EU) 2025/2333)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf bestimmte Hartholzsperrholz-Einfuhren aus der Volksrepublik China ein. Gleichzeitig werden die zuvor erhobenen vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.

Die Maßnahme folgt einer umfassenden Antidumping-Untersuchung gemäß Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung), die erhebliche Dumpingpraktiken sowie eine deutliche Schädigung der EU-Holzindustrie bestätigte.

Hintergrund des Verfahrens

Die Europäische Kommission leitete am 11. Oktober 2024 ein Antidumpingverfahren ein (Einleitungsbekanntmachung) aufgrund eines Antrags des Greenwood Consortiums. Die Untersuchung ergab:

  • erhebliche Dumpingmargen

  • Unterbietung der EU-Preise

  • Schädigung der EU-Holz- und Sperrholzindustrie

Bereits 2024 veranlasste die Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren über die VO (EU) 2024/3140.

Im Juni 2025 folgte ein vorläufiger Antidumpingzoll über VO (EU) 2025/1139.

Mit der aktuellen Verordnung werden diese Maßnahmen abschließend und dauerhaft bestätigt.

Warenkreis und betroffene Zolltarifnummern (KN/TARIC)

Der endgültige Antidumpingzoll gilt für Hartholzsperrholz in verschiedenen Dicken, Lagenaufbauten und Holzarten.

Die Einfuhren betreffen insbesondere die TARIC- und KN-Codes:

  • 4412 31 10 80

  • 4412 31 90 00

  • 4412 33 10 12 / 22 / 82

  • 4412 33 20 10

  • 4412 33 30 10

  • 4412 33 90 10

  • 4412 34 00 10

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, monatlich die eingeführten Kubikmeter-Mengen unter diesen Codes zu melden. Weiterlesen