EU leitet Antidumpingverfahren gegen PBAT und PBSeT aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2964 vom 4. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester mit Ursprung in China eingeleitet. Der Antrag wurde von BASF gestellt und betrifft den Wirtschaftszweig der Union für Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT).

Betroffen sind PBAT und PBSeT aus petrochemischen oder biologischen Ausgangsstoffen, in Reinform oder in Verbindungen, sofern der Gehalt an PBAT- oder PBSeT-Polymeren mindestens 50 Gewichtsprozent beträgt. Die Verbindungen als solche sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 3907 99 80 und dem TARIC-Code 3907 99 80 50 geführt. Die Codes werden nur informationshalber genannt; maßgeblich bleibt die Warendefinition der Bekanntmachung. Weiterlesen

EU überprüft Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat aus China

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3124 vom 12. Juni 2026 zur Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat mit Ursprung in China eingeleitet.

Betroffen ist Mononatriumglutamat, derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 2922 42 00 und dem TARIC-Code 2922 42 00 20. Die bestehenden Antidumpingmaßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633.

Grund für die Überprüfung sind Hinweise darauf, dass sich die Umstände seit Einführung der Maßnahmen dauerhaft geändert haben. Genannt werden insbesondere die deutlich gestiegene Produktionskapazität chinesischer Hersteller, die stärkere Konzentration der chinesischen MSG-Industrie sowie mögliche Verzerrungen bei wichtigen Rohstoffen wie Mais, Ammoniak und Kohle. Weiterlesen

EU verlängert Antidumpingzölle auf Glasfasergewebe aus China und Ägypten

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 der Kommission vom 8. Juni 2026.

Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingzölle auf bestimmte gewebte und/oder genähte Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrechterhalten.

Betroffen sind Glasfasergewebe, die insbesondere in Rotorblättern für Windkraftanlagen, im Bootsbau, im Fahrzeugbau, bei Sportausrüstungen sowie bei der Sanierung von Rohrleitungen eingesetzt werden. Die Waren werden unter verschiedenen TARIC-Codes der Position 7019 erfasst.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Auslaufen der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping und Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen wäre. Die bestehenden Maßnahmen bleiben daher in Kraft.

Für chinesische Unternehmen gelten weiterhin Antidumpingzölle zwischen 34,0 % und 69,0 %. Für ägyptische ausführende Hersteller beträgt der Antidumpingzoll 33,1 %. Die Maßnahmen bleiben außerdem auf bestimmte Einfuhren zu Offshore-Anlagen sowie auf aus Marokko und der Türkei versandte Einfuhren ausgeweitet, auch wenn diese als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet werden. Weiterlesen

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Schraub- und Steckregale aus Stahl aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3097 vom 10. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag des European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee vom 27. April 2026.

Betroffen sind Schraub- und Steckregale aus Stahl sowie bestimmte Bauteile, insbesondere Wandschienen und Stahltraversen. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10 beziehungsweise den TARIC-Codes 9403 20 80 20 und 9403 99 10 20 geführt.

Die Kommission prüft, ob chinesische Hersteller die betroffenen Waren zu gedumpten Preisen in die Europäische Union ausführen und dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots untersucht, insbesondere bei kaltgewalzten und feuerverzinkten Stahlcoils. Weiterlesen

EU weist auf mögliches Auslaufen der Antidumpingzölle auf Verbindungselemente aus China hin

Bekanntmachung C/2026/2827 der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2026 über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen, ABl. C 2026/2827 vom 29.05.2026.

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen veröffentlicht. Betroffen sind bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die derzeit geltenden Antidumpingzölle beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 der Kommission vom 16. Februar 2022. Diese Maßnahmen laufen nach der Bekanntmachung am 18. Februar 2027 um 00:00 Uhr aus, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.

Rechtsgrundlage der Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Danach können Unionshersteller einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen.

Ein solcher Antrag muss ausreichende Beweise enthalten, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Wird eine Überprüfung eingeleitet, erhalten Einführer, Ausführer, Vertreter des Ausfuhrlandes und Unionshersteller Gelegenheit zur Stellungnahme.

Für Unternehmen ist die Bekanntmachung relevant, wenn sie Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China einführen oder beschaffen. Importierende Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Antidumpingzölle, Einkaufsbedingungen, Lieferverträge und Kalkulationen von einem möglichen Auslaufen oder einer möglichen Verlängerung der Maßnahmen betroffen sein können.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrabgaben, Ursprung, Lieferantenstrukturen und zollrechtlichen Risiken im Außenhandel.

Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU ordnet zollamtliche Erfassung von Kupferrohren aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan an

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1161 der Kommission vom 22. Mai 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Rohren aus Kupfer mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan, ABl. L 2026/1161 vom 26.05.2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1161 die zollamtliche Erfassung bestimmter Einfuhren von Rohren aus Kupfer angeordnet. Betroffen sind Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet, mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan.

Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 7411 10 90 und dem TARIC-Code 7411 10 90 10 eingereiht. Die Codes werden in der Verordnung ausdrücklich nur informationshalber und unbeschadet einer späteren Änderung der zolltariflichen Einreihung genannt.

Hintergrund ist ein Antidumpingverfahren, das die Kommission am 12. März 2026 eingeleitet hatte. Der Antrag wurde vom EU Copper Tubes Defence Committee im Namen von Herstellern gestellt, auf die mehr als 25 % der Unionsproduktion von Kupferrohren entfallen. Weiterlesen

EU-Kommission nimmt Antidumpinguntersuchung zu mehrlagigen Holzfußböden aus China wieder auf

Bekanntmachung C/2026/2810 der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2026 zur Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. C vom 28.05.2026.

Die Europäische Kommission hat die Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China wiederaufgenommen. Grundlage ist ein Antrag des Europäischen Parkettverbands vom 14. April 2026 nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1036.

Betroffen sind zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz mit Ursprung in China. Ausgenommen sind Platten aus Bambus oder mit mindestens einer Toplage aus Bambus sowie Platten für Mosaikfußböden. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht.

Hintergrund ist der Verdacht einer sogenannten Absorption. Dabei wird geprüft, ob die bereits eingeführten Antidumpingmaßnahmen durch gesunkene Ausfuhrpreise oder nicht ausreichend gestiegene Weiterverkaufspreise in der EU in ihrer Wirkung unterlaufen wurden.

Die geltenden Maßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1342, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf Einfuhren mehrlagiger Holzfußböden aus China eingeführt wurde. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen

Vorläufige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure aus Korea und Mexiko: EU-Kommission verschärft den Handelsschutz

Durchführungsverordnung (EU) 2026/801 der Kommission vom 9. April 2026 zur Einführung vorläufiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 10.04.2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 7

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/801 vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und den Vereinigten Mexikanischen Staaten eingeführt. Grundlage der Maßnahme ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Betroffen ist Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 % oder mehr, die regelmäßig der CAS-Nummer 100-21-0 und der CUS-Nummer 0023865-3 zugeordnet wird und derzeit unter KN-Code ex 2917 36 00 beziehungsweise TARIC-Code 2917 36 00 11 fällt. Die Ware wird insbesondere für die Herstellung von PET eingesetzt, das unter anderem in Flaschen, Verpackungen, Fasern, Folien und Chips verwendet wird. Weiterlesen

EU stellt Antidumpingverfahren für bestimmte Gusseisenwaren aus Indien und der Türkei ein – Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 – Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. März 2026.

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 das Antidumpingverfahren gegen bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei eingestellt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, insbesondere Artikel 9 Absatz 1.

Betroffen sind bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Kugelgrafit (duktiles Gusseisen) einschließlich bestimmter Teile daraus. Im Beschluss werden hierzu die KN-Codes 7325 10 00 und 7325 99 10 sowie die TARIC-Unterpositionen 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60 genannt.

Das ursprüngliche Verfahren war nach Antrag des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet worden. Nach Rücknahme des Antrags am 3. Februar 2026 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass keine Gründe des Unionsinteresses gegen eine Einstellung sprechen. Daher wurde das Verfahren ohne Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen beendet. Weiterlesen