Antidumpingverfahren: EU erfasst Stahlregale aus China zollamtlich

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 die zollamtliche Erfassung bestimmter Regaleinheiten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Hintergrund ist das seit Juni 2026 laufende Antidumpingverfahren.

Die Erfassung gilt seit dem 12. September 2026.

Welche Waren sind betroffen?

Nach der zwischenzeitlich berichtigten Warendefinition betrifft das Verfahren verschraubte und schraubenlose Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile, insbesondere bestimmte Stahlständer und Stahlträger, sofern die Regaleinheit eines dieser Bauteile enthält, auch mit Regalböden unabhängig von deren Material.

Die Waren werden derzeit unter folgenden Codes erfasst:

ex KN 9403 20 80 – TARIC 9403 20 80 20
ex KN 9403 99 10 – TARIC 9403 99 10 20

Ursprungsland ist die Volksrepublik China.

Was bedeutet die zollamtliche Erfassung?

Die zollamtliche Erfassung ist noch keine Einführung eines Antidumpingzolls. Sie ermöglicht es der EU jedoch, einen später festgesetzten Antidumpingzoll bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch auf bereits erfasste Einfuhren rückwirkend zu erheben.

Die im Antrag genannten Dumpingspannen von 62 % bis 103 % sind keine feststehenden zukünftigen Antidumpingzollsätze. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Zollbelastung steht derzeit noch nicht fest.

Die zollamtliche Erfassung läuft grundsätzlich bis zum 12. Juni 2027.

Was sollten Importeure jetzt beachten?

Unternehmen, die betroffene Regaleinheiten oder Bauteile aus China einführen, sollten insbesondere Warenbeschreibung, KN-/TARIC-Code, Ursprung, Einfuhrmengen und Einfuhrzeitpunkte dokumentieren und das laufende Antidumpingverfahren beobachten.

Aufgrund der möglichen rückwirkenden Erhebung besteht bereits während der Erfassungsphase ein relevantes finanzielles Risiko.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des Warenkreises, der zolltariflichen Einreihung und möglicher Antidumpingrisiken.

Quelle / Rechtshinweis:

Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 der Kommission vom 10. September 2026, ABl. L vom 11. September 2026; Berichtigung der Bekanntmachung C/2026/3097, veröffentlicht am 18. September 2026.

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Schraub- und Steckregale aus Stahl aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3097 vom 10. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag des European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee vom 27. April 2026.

Betroffen sind Schraub- und Steckregale aus Stahl sowie bestimmte Bauteile, insbesondere Wandschienen und Stahltraversen. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10 beziehungsweise den TARIC-Codes 9403 20 80 20 und 9403 99 10 20 geführt.

Die Kommission prüft, ob chinesische Hersteller die betroffenen Waren zu gedumpten Preisen in die Europäische Union ausführen und dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots untersucht, insbesondere bei kaltgewalzten und feuerverzinkten Stahlcoils. Weiterlesen