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Antidumpingverfahren: EU erfasst Stahlregale aus China zollamtlich
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 die zollamtliche Erfassung bestimmter Regaleinheiten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Hintergrund ist das seit Juni 2026 laufende Antidumpingverfahren.
Die Erfassung gilt seit dem 12. September 2026.
Welche Waren sind betroffen?
Nach der zwischenzeitlich berichtigten Warendefinition betrifft das Verfahren verschraubte und schraubenlose Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile, insbesondere bestimmte Stahlständer und Stahlträger, sofern die Regaleinheit eines dieser Bauteile enthält, auch mit Regalböden unabhängig von deren Material.
Die Waren werden derzeit unter folgenden Codes erfasst:
ex KN 9403 20 80 – TARIC 9403 20 80 20
ex KN 9403 99 10 – TARIC 9403 99 10 20
Ursprungsland ist die Volksrepublik China.
Was bedeutet die zollamtliche Erfassung?
Die zollamtliche Erfassung ist noch keine Einführung eines Antidumpingzolls. Sie ermöglicht es der EU jedoch, einen später festgesetzten Antidumpingzoll bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch auf bereits erfasste Einfuhren rückwirkend zu erheben.
Die im Antrag genannten Dumpingspannen von 62 % bis 103 % sind keine feststehenden zukünftigen Antidumpingzollsätze. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Zollbelastung steht derzeit noch nicht fest.
Die zollamtliche Erfassung läuft grundsätzlich bis zum 12. Juni 2027.
Was sollten Importeure jetzt beachten?
Unternehmen, die betroffene Regaleinheiten oder Bauteile aus China einführen, sollten insbesondere Warenbeschreibung, KN-/TARIC-Code, Ursprung, Einfuhrmengen und Einfuhrzeitpunkte dokumentieren und das laufende Antidumpingverfahren beobachten.
Aufgrund der möglichen rückwirkenden Erhebung besteht bereits während der Erfassungsphase ein relevantes finanzielles Risiko.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des Warenkreises, der zolltariflichen Einreihung und möglicher Antidumpingrisiken.
Quelle / Rechtshinweis:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 der Kommission vom 10. September 2026, ABl. L vom 11. September 2026; Berichtigung der Bekanntmachung C/2026/3097, veröffentlicht am 18. September 2026.
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