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EU leitet Antidumpingverfahren gegen PBAT und PBSeT aus China ein
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2964 vom 4. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester mit Ursprung in China eingeleitet. Der Antrag wurde von BASF gestellt und betrifft den Wirtschaftszweig der Union für Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT).
Betroffen sind PBAT und PBSeT aus petrochemischen oder biologischen Ausgangsstoffen, in Reinform oder in Verbindungen, sofern der Gehalt an PBAT- oder PBSeT-Polymeren mindestens 50 Gewichtsprozent beträgt. Die Verbindungen als solche sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.
Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 3907 99 80 und dem TARIC-Code 3907 99 80 50 geführt. Die Codes werden nur informationshalber genannt; maßgeblich bleibt die Warendefinition der Bekanntmachung.
Die Kommission prüft, ob chinesische Hersteller die betroffene Ware zu gedumpten Preisen in die Europäische Union ausführen und dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zur Begründung werden unter anderem nennenswerte Verzerrungen in China, staatliche Eingriffe im Chemiesektor sowie frühere Feststellungen der Kommission zu vorgelagerten Produkten wie 1,4-Butandiol und Adipinsäure herangezogen.
Für Importeure besonders wichtig: Die Kommission beabsichtigt, die Einfuhren von PBAT-Polymeren mit Ursprung in China frühzeitig zollamtlich erfassen zu lassen. Dies kann später zur rückwirkenden Erhebung endgültiger Antidumpingzölle auf die erfassten Einfuhren führen.
Die Untersuchung betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025. Der Bezugszeitraum für die Schadensanalyse beginnt am 1. Januar 2022. Die Untersuchung soll innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen werden. Vorläufige Maßnahmen können spätestens nach sieben beziehungsweise in Ausnahmefällen nach acht Monaten eingeführt werden.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Einfuhren von PBAT oder PBSeT aus China betroffen sein können. Besonders wichtig sind die korrekte zolltarifliche Einreihung, die Prüfung des Ursprungs, die Lieferanten- und Herstellerangaben, bestehende Einkaufsverträge sowie mögliche Auswirkungen auf Importkalkulationen.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Bewertung von Antidumpingverfahren, der Prüfung von KN- und TARIC-Codes, der Risikoanalyse zollamtlicher Erfassung, der Lieferkettenprüfung sowie der zollrechtlichen Einordnung betroffener Einfuhren.
Rechtshinweis:
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