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EU überprüft Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat aus China
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3124 vom 12. Juni 2026 zur Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat mit Ursprung in China eingeleitet.
Betroffen ist Mononatriumglutamat, derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 2922 42 00 und dem TARIC-Code 2922 42 00 20. Die bestehenden Antidumpingmaßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633.
Grund für die Überprüfung sind Hinweise darauf, dass sich die Umstände seit Einführung der Maßnahmen dauerhaft geändert haben. Genannt werden insbesondere die deutlich gestiegene Produktionskapazität chinesischer Hersteller, die stärkere Konzentration der chinesischen MSG-Industrie sowie mögliche Verzerrungen bei wichtigen Rohstoffen wie Mais, Ammoniak und Kohle.
Die Kommission prüft daher neu, ob die derzeitigen Maßnahmen noch ausreichen, um Dumping und eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union auszugleichen. Dabei werden auch mögliche nennenswerte Verzerrungen in China nach Artikel 2 Absatz 6a der Verordnung (EU) 2016/1036 berücksichtigt. Als mögliches repräsentatives Drittland für die Ermittlung des Normalwerts wird Thailand genannt.
Für Importeure, Händler und Verwender ist die Überprüfung relevant, weil sich die Höhe der Antidumpingmaßnahmen künftig ändern kann. Unternehmen sollten daher ihre Lieferketten, Zolltarifnummern, Einkaufskonditionen, Lieferantenbeziehungen und bestehenden Verträge prüfen.
Die Untersuchung betrifft den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026. Der Bezugszeitraum für die Schadensanalyse beginnt am 1. Januar 2023. Die Untersuchung soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch innerhalb von 15 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen werden.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, TARIC-Codes, Importkalkulationen, Ursprungsfragen, Lieferkettenrisiken und der zollrechtlichen Bewertung betroffener Einfuhren.
Rechtshinweis:
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