EU startet Antidumpingverfahren für Stahlseile aus Indien, Thailand und der Türkei

Die Europäische Kommission hat ein neues Antidumpingverfahren (AD759) gegen Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Stahldraht mit Ursprung in Indien, Thailand und der Türkei eingeleitet.

Betroffen sind Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm. Nicht rostende Stahlseile sind ausdrücklich ausgenommen.

Die Waren werden derzeit insbesondere unter den KN-Codes ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 erfasst.

Was müssen Einführer beachten?

Aktuell bestehen aufgrund dieses Verfahrens noch keine neuen Antidumpingzölle. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die betroffenen Einfuhren bereits während der Untersuchung zollamtlich erfassen zu lassen. Damit können später eingeführte endgültige Antidumpingzölle unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch rückwirkend auf erfasste Einfuhren erhoben werden.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Einführern daher, Warenkreis, Ursprung und mögliche finanzielle Risiken bereits jetzt zu prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/4914 vom 24.09.2026, Antidumpingverfahren AD759; Art. 5 VO (EU) 2016/1036.

Rechtshinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.

EU überprüft Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat aus China

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3124 vom 12. Juni 2026 zur Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Mononatriumglutamat mit Ursprung in China eingeleitet.

Betroffen ist Mononatriumglutamat, derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 2922 42 00 und dem TARIC-Code 2922 42 00 20. Die bestehenden Antidumpingmaßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633.

Grund für die Überprüfung sind Hinweise darauf, dass sich die Umstände seit Einführung der Maßnahmen dauerhaft geändert haben. Genannt werden insbesondere die deutlich gestiegene Produktionskapazität chinesischer Hersteller, die stärkere Konzentration der chinesischen MSG-Industrie sowie mögliche Verzerrungen bei wichtigen Rohstoffen wie Mais, Ammoniak und Kohle. Weiterlesen

Endgültiger Antidumpingzoll auf Glasfasern aus Bahrain, Ägypten und Thailand (EU) 2026/831

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/831 vom 14. April 2026 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Glasstapelfasern auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung).

Betroffene Ware

Die Maßnahme betrifft:

  • Glasstapelfasern
  • Einreihung u. a. in folgende KN-Codes:

👉 7019 11 00
👉 7019 12 00 (TARIC-Unterteilungen)
👉 7019 14 00
👉 7019 15 00

Endgültige Antidumpingzölle

Die Verordnung sieht differenzierte Zollsätze vor:

Bahrain

  • 11,8 % (einheitlich)

Ägypten

  • 11,0 % (einheitlich)

Thailand

  • 15,3 % bis 25,4 % (unternehmensabhängig)

👉 Für alle übrigen Einfuhren gelten landesweite Standardsätze. Weiterlesen