Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Endgültiger Antidumpingzoll auf Glasfasern aus Bahrain, Ägypten und Thailand (EU) 2026/831
Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/831 vom 14. April 2026 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Glasstapelfasern auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung).
Betroffene Ware
Die Maßnahme betrifft:
- Glasstapelfasern
- Einreihung u. a. in folgende KN-Codes:
👉 7019 11 00
👉 7019 12 00 (TARIC-Unterteilungen)
👉 7019 14 00
👉 7019 15 00
Endgültige Antidumpingzölle
Die Verordnung sieht differenzierte Zollsätze vor:
Bahrain
- 11,8 % (einheitlich)
Ägypten
- 11,0 % (einheitlich)
Thailand
- 15,3 % bis 25,4 % (unternehmensabhängig)
👉 Für alle übrigen Einfuhren gelten landesweite Standardsätze.
Besondere Anforderungen (Praxis!)
Für die Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze gilt:
- Vorlage einer gültigen Handelsrechnung zwingend erforderlich
- Rechnung muss enthalten:
- Herstellerangabe
- TARIC-Zusatzcode
- Ursprungserklärung
- unterschriebene Bestätigung zur Richtigkeit
👉 Ohne diese Angaben:
→ automatisch Anwendung des höheren Standardzolls
Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen müssen:
- TARIC-Codes und Zusatzcodes exakt anwenden
- Lieferanten- und Ursprungsdaten sauber dokumentieren
- Rechnungsanforderungen strikt einhalten
- Risiko von falschen Zollansätzen aktiv steuern
👉 Fehler führen unmittelbar zu:
- Nachforderungen
- falscher Zollsatzanwendung
- Compliance-Risiken
Quellenhinweis
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






