Endgültiger Antidumpingzoll auf Sperrholz aus Brasilien (EU) 2026/822

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung)

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt.

Die Maßnahme basiert auf der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung) und folgt einer umfassenden Untersuchung, die im März 2025 eingeleitet wurde.

Betroffene Ware und Einreihung

Betroffen ist:

  • Weichholzsperrholz
  • aus Furnieren ≤ 6 mm
  • äußere Lagen aus Nadelholz
  • auch beschichtet oder überzogen

Einreihung:

  • KN-Code: 4412 39 00

Ergebnis der Untersuchung

Die EU-Kommission stellte fest:

  • Dumping liegt vor
  • der EU-Wirtschaftszweig wurde erheblich geschädigt
  • ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Dumping und Schaden besteht

Wesentliche Faktoren:

  • steigender Marktanteil brasilianischer Importe
  • sinkende Preise → Preisdruck auf EU-Hersteller
  • Rückgang von Gewinn und Kapazitätsauslastung in der EU

Höhe des Antidumpingzolls

Die endgültigen Antidumpingzölle betragen:

5,4 % (einheitlich) für:

  • alle untersuchten Hersteller
  • andere mitarbeitende Unternehmen
  • alle übrigen Einfuhren aus Brasilien

Ausnahme:

  • ein Unternehmen (Nereu Rodrigues & Cia Ltda) → kein Dumping festgestellt.

Zollrechtliche Besonderheiten

  • Zollbasis: CIF-Preis (frei Grenze EU, unverzollt)
  • Zusätzlich verpflichtend:
    • Angabe der Menge in Kubikmetern bei der Einfuhranmeldung
  • Vorläufige Zölle:
    • werden endgültig vereinnahmt
  • keine rückwirkende Anwendung:
    • Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen müssen künftig beachten:

  • zusätzliche Zollbelastung von 5,4 %
  • korrekte Wareneinreihung (4412 39 00) entscheidend
  • zusätzliche Mengenangabe (m³) in ATLAS erforderlich
  • Prüfung, ob Lieferanten unternehmensspezifische TARIC-Codes nutzen

Einordnung durch Wouros & Partner

Die Verordnung zeigt erneut:

  • Antidumpingmaßnahmen bleiben ein zentrales Instrument der EU-Handelspolitik
  • auch vermeintlich „Standardprodukte“ (wie Sperrholz) stehen im Fokus
  • Unternehmen müssen laufend prüfen, ob neue handelspolitische Maßnahmen greifen

Gerade im Einkauf und Import ist eine kontinuierliche TARIC-Prüfung zwingend erforderlich

Quellenhinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.