Endgültiger Antidumpingzoll auf Sperrholz aus Brasilien (EU) 2026/822

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung)

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Weichholzsperrholz

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 vom 14. April 2026 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt.

Die Maßnahme basiert auf der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung) und folgt einer umfassenden Untersuchung, die im März 2025 eingeleitet wurde.

Betroffene Ware und Einreihung

Betroffen ist:

  • Weichholzsperrholz
  • aus Furnieren ≤ 6 mm
  • äußere Lagen aus Nadelholz
  • auch beschichtet oder überzogen

Einreihung:

  • KN-Code: 4412 39 00

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EU führt vorläufigen Antidumpingzoll auf brasilianisches Weichholzsperrholz ein

Hintergrund der Entscheidung

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2219 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt. Die Maßnahme folgt einer Untersuchung, die auf Antrag des europäischen „Softwood Plywood Consortium“ eingeleitet wurde. Ziel ist es, die europäische Holzindustrie vor Dumpingpreisen und daraus resultierenden Marktverzerrungen zu schützen.

Untersuchungsgegenstand

Betroffen ist Weichholzsperrholz (KN-Code 4412 39 00) – also Sperrholzplatten aus Furnieren mit einer Dicke bis 6 mm, deren äußere Lagen aus Nadelholz bestehen. Diese Produkte werden vor allem in Bauwesen, Möbelindustrie, Innenausbau und Verpackungen verwendet.

Die Untersuchung ergab, dass die Einfuhren aus Brasilien zu unter den Marktwerten liegenden Preisen verkauft wurden, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller führte. Weiterlesen