EU führt vorläufigen Antidumpingzoll auf brasilianisches Weichholzsperrholz ein

Hintergrund der Entscheidung

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2219 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt. Die Maßnahme folgt einer Untersuchung, die auf Antrag des europäischen „Softwood Plywood Consortium“ eingeleitet wurde. Ziel ist es, die europäische Holzindustrie vor Dumpingpreisen und daraus resultierenden Marktverzerrungen zu schützen.

Untersuchungsgegenstand

Betroffen ist Weichholzsperrholz (KN-Code 4412 39 00) – also Sperrholzplatten aus Furnieren mit einer Dicke bis 6 mm, deren äußere Lagen aus Nadelholz bestehen. Diese Produkte werden vor allem in Bauwesen, Möbelindustrie, Innenausbau und Verpackungen verwendet.

Die Untersuchung ergab, dass die Einfuhren aus Brasilien zu unter den Marktwerten liegenden Preisen verkauft wurden, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller führte.

Zentrale Untersuchungsergebnisse

  • Die Einfuhrmengen aus Brasilien stiegen zwischen 2021 und 2024 um rund 30 %, während der EU-Verbrauch um 7 % zurückging.

  • Der Marktanteil Brasiliens erhöhte sich von ca. 35 % auf über 45 %.

  • Die Verkaufspreise brasilianischer Ware lagen im Schnitt rund 30 % unter den EU-Preisen.

  • Die Rentabilität der EU-Hersteller sank im gleichen Zeitraum von 15 % auf nur 2 %.

  • Damit wurde eine bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union festgestellt.

Vorläufige Maßnahmen

Die EU verhängt einen vorläufigen Antidumpingzoll von 5,4 % auf Einfuhren brasilianischen Weichholzsperrholzes.
Der Zoll gilt für alle Hersteller mit Ausnahme von Nereu Rodrigues & Cia Ltda, bei dem kein Dumping festgestellt wurde.

Die wichtigsten betroffenen Unternehmen sind:

  • Indústria de Compensados Sudati Ltda.

  • Conply Indústria de Compensados Ltda.

  • Indústria de Compensados Guararapes Ltda.

Für alle übrigen Exporteure gilt derselbe Satz von 5,4 %.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.