EU führt vorläufigen Antidumpingzoll auf brasilianisches Weichholzsperrholz ein

Hintergrund der Entscheidung

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2219 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeführt. Die Maßnahme folgt einer Untersuchung, die auf Antrag des europäischen „Softwood Plywood Consortium“ eingeleitet wurde. Ziel ist es, die europäische Holzindustrie vor Dumpingpreisen und daraus resultierenden Marktverzerrungen zu schützen.

Untersuchungsgegenstand

Betroffen ist Weichholzsperrholz (KN-Code 4412 39 00) – also Sperrholzplatten aus Furnieren mit einer Dicke bis 6 mm, deren äußere Lagen aus Nadelholz bestehen. Diese Produkte werden vor allem in Bauwesen, Möbelindustrie, Innenausbau und Verpackungen verwendet.

Die Untersuchung ergab, dass die Einfuhren aus Brasilien zu unter den Marktwerten liegenden Preisen verkauft wurden, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller führte. Weiterlesen

EU verschärft Zölle auf bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Indien

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1737 vom 13. August 2025 hat die Europäische Kommission endgültige Antidumpingzölle auf nahtlose Rohre und Röhren aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Indien eingeführt. Die Entscheidung folgt auf eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens früherer Maßnahmen und bestätigt, dass indische Exporteure weiterhin zu Preisen verkaufen, die den EU-Markt erheblich unter Druck setzen.

Betroffene Warennummern (KN-Codes):

  • 7304 19 90 – Nahtlose Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere

  • 7304 29 90 – Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl, andere

  • 7304 39 98 – Nahtlose Rohre aus legiertem Stahl (außer Edelstahl), andere

  • 7304 59 99 – Nahtlose Rohre aus anderen Stählen, andere

Hintergrund:

  • Frühere Maßnahmen: Bereits seit 2017 bestanden Antidumpingzölle gegen diese Produkte aus Indien.

  • Ergebnis der Überprüfung: Ohne Verlängerung der Zölle drohten massive Preisunterbietungen, ein Verlust von Marktanteilen für EU-Hersteller und erhebliche wirtschaftliche Schäden.

  • Preisunterschied: Indische Produkte lagen preislich deutlich unter vergleichbaren EU-Erzeugnissen.

  • Folge für EU-Industrie: Gefahr der Produktionsdrosselung, Arbeitsplatzverluste und sinkende Investitionen.

Endgültige Antidumpingzollsätze:

  • ISMT Limited: 12,1 %

  • Jindal Saw Limited: 9,4 %

  • Andere mitarbeitende Unternehmen: 10,7 %

  • Alle übrigen Unternehmen: 12,1 %

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf Kerzenimporte aus China ein

Die Europäische Kommission hat am 13. August 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1732 vorläufige Antidumpingzölle auf Kerzen (Lichte) und ähnliche Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Ergebnisse einer umfassenden Untersuchung, die von Unionsherstellern beantragt wurde.

Betroffene Warennummer:

  • KN-Code: 3406 00 00

  • Bezeichnung: Kerzen, Lichte und dergleichen

Hintergrund:

  • Untersuchungszeitraum: 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024

  • Befund: Chinesische Hersteller verkauften Kerzen zu Dumpingpreisen, die bis zu 70,9 % unter dem Normalwert lagen.

  • Folge: Marktanteilsgewinne chinesischer Anbieter (+40 % Importvolumen, Marktanteil 22 %), während europäische Hersteller deutliche Verluste bei Umsatz, Produktion und Rentabilität erlitten.

Kernaussagen der Untersuchung:

  • Preisunterbietung: Bis zu 43,2 % unter EU-Herstellerniveau.

  • Hauptursache: Staatlich verzerrte Produktionskosten in China, insbesondere bei Rohstoffen wie Paraffin, Aluminium und Glas.

  • Schaden für EU-Industrie: Rückgang der Produktion um 29 %, Beschäftigung um 11 % und Rentabilität von bis zu 11 % auf nur noch 3–4 %.

  • Rohstoffverzerrung: Kein Vorsteuerabzug auf Paraffinexporte aus China, was Inlandspreise künstlich drückt und chinesischen Produzenten Kostenvorteile verschafft.

Vorläufige Antidumpingzollsätze:

  • Ningbo Kwung’s Home Interior & Gift Co.: 10,6 %

  • Ningbo Kwung’s Wisdom Art & Design Co. / Anhui Fenyuan Aromatic Technology Co.: 70,9 %

  • Qingdao Kingking Applied Chemistry Co.: 57,5 %

  • Andere mitarbeitende Unternehmen: 55,5 %

  • Alle übrigen Importe aus China: 70,9 %

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Restriktive Maßnahmen gegen Syrien.

Die Verordnung (EU) 2025/407 des Rates vom 24. Februar 2025 ändert die bestehende Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien. Die Änderungen basieren auf einer Neubewertung der politischen Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes. Ziel der neuen Regelungen ist es, die wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die humanitäre Hilfe in Syrien zu erleichtern.

Wichtige Punkte der Verordnung:

  • Lockerung von Sanktionen: Mehrere restriktive Maßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt, darunter das Einfrieren von Vermögenswerten und Handelsbeschränkungen.
  • Förderung des Wiederaufbaus: Investitionen, wirtschaftliche Unterstützung und Handel mit Syrien werden teilweise erleichtert.
  • Humanitäre Hilfe: Die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für humanitäre Zwecke wird ermöglicht.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Resolution 2254 (2015) zur politischen Stabilisierung Syriens.
  • Weitergehende Prüfung: Die EU wird die Entwicklungen in Syrien kontinuierlich beobachten und die Sanktionen bei Bedarf erneut bewerten.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.