EU leitet Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat aus Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C – Bekanntmachung C/2025/6682 vom 12.12.2025
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 11 Absatz 2

Die Europäische Kommission hat die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Ammoniumnitrat-Düngemittel mit Ursprung in der Russischen Föderation bekannt gegeben. Die Überprüfung erfolgt gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 und dient der Prüfung, ob ein Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich zu erneutem Dumping sowie zu einer Wiederaufnahme der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union führen würde.

Gegenstand des Verfahrens sind feste Düngemittel mit einem Ammoniumnitrat-Gehalt von mehr als 80 Gewichtsprozent, auf die derzeit endgültige Antidumpingzölle gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 angewendet werden. Weiterlesen

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfaserfilamenten aus China.

Die Europäische Kommission hat eine Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführt.
Gegenstand: Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Glasfaserverstärkungen (Endlosglasfaserfilamente).

Amtsblatt der EU – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2337 der Kommission vom 24.11.2025

Betroffene Produkte

Die Verordnung betrifft Glasfaserprodukte der KN-Codes:

  • 7019 11 00

  • ex 7019 12 00

  • 7019 14 00

  • 7019 15 00

Die Waren umfassen u. a.:

  • Glasstapelfasern („chopped strands“) ≤ 50 mm

  • Glasfaserrovings

  • Matten aus Glasfaserfilamenten

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EU verschärft Zölle auf bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Indien

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1737 vom 13. August 2025 hat die Europäische Kommission endgültige Antidumpingzölle auf nahtlose Rohre und Röhren aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Indien eingeführt. Die Entscheidung folgt auf eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens früherer Maßnahmen und bestätigt, dass indische Exporteure weiterhin zu Preisen verkaufen, die den EU-Markt erheblich unter Druck setzen.

Betroffene Warennummern (KN-Codes):

  • 7304 19 90 – Nahtlose Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere

  • 7304 29 90 – Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl, andere

  • 7304 39 98 – Nahtlose Rohre aus legiertem Stahl (außer Edelstahl), andere

  • 7304 59 99 – Nahtlose Rohre aus anderen Stählen, andere

Hintergrund:

  • Frühere Maßnahmen: Bereits seit 2017 bestanden Antidumpingzölle gegen diese Produkte aus Indien.

  • Ergebnis der Überprüfung: Ohne Verlängerung der Zölle drohten massive Preisunterbietungen, ein Verlust von Marktanteilen für EU-Hersteller und erhebliche wirtschaftliche Schäden.

  • Preisunterschied: Indische Produkte lagen preislich deutlich unter vergleichbaren EU-Erzeugnissen.

  • Folge für EU-Industrie: Gefahr der Produktionsdrosselung, Arbeitsplatzverluste und sinkende Investitionen.

Endgültige Antidumpingzollsätze:

  • ISMT Limited: 12,1 %

  • Jindal Saw Limited: 9,4 %

  • Andere mitarbeitende Unternehmen: 10,7 %

  • Alle übrigen Unternehmen: 12,1 %

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf Kerzenimporte aus China ein

Die Europäische Kommission hat am 13. August 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1732 vorläufige Antidumpingzölle auf Kerzen (Lichte) und ähnliche Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Ergebnisse einer umfassenden Untersuchung, die von Unionsherstellern beantragt wurde.

Betroffene Warennummer:

  • KN-Code: 3406 00 00

  • Bezeichnung: Kerzen, Lichte und dergleichen

Hintergrund:

  • Untersuchungszeitraum: 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024

  • Befund: Chinesische Hersteller verkauften Kerzen zu Dumpingpreisen, die bis zu 70,9 % unter dem Normalwert lagen.

  • Folge: Marktanteilsgewinne chinesischer Anbieter (+40 % Importvolumen, Marktanteil 22 %), während europäische Hersteller deutliche Verluste bei Umsatz, Produktion und Rentabilität erlitten.

Kernaussagen der Untersuchung:

  • Preisunterbietung: Bis zu 43,2 % unter EU-Herstellerniveau.

  • Hauptursache: Staatlich verzerrte Produktionskosten in China, insbesondere bei Rohstoffen wie Paraffin, Aluminium und Glas.

  • Schaden für EU-Industrie: Rückgang der Produktion um 29 %, Beschäftigung um 11 % und Rentabilität von bis zu 11 % auf nur noch 3–4 %.

  • Rohstoffverzerrung: Kein Vorsteuerabzug auf Paraffinexporte aus China, was Inlandspreise künstlich drückt und chinesischen Produzenten Kostenvorteile verschafft.

Vorläufige Antidumpingzollsätze:

  • Ningbo Kwung’s Home Interior & Gift Co.: 10,6 %

  • Ningbo Kwung’s Wisdom Art & Design Co. / Anhui Fenyuan Aromatic Technology Co.: 70,9 %

  • Qingdao Kingking Applied Chemistry Co.: 57,5 %

  • Andere mitarbeitende Unternehmen: 55,5 %

  • Alle übrigen Importe aus China: 70,9 %

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.