EU verlängert Antidumpingzölle auf Glasfasergewebe aus China und Ägypten

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 der Kommission vom 8. Juni 2026.

Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingzölle auf bestimmte gewebte und/oder genähte Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrechterhalten.

Betroffen sind Glasfasergewebe, die insbesondere in Rotorblättern für Windkraftanlagen, im Bootsbau, im Fahrzeugbau, bei Sportausrüstungen sowie bei der Sanierung von Rohrleitungen eingesetzt werden. Die Waren werden unter verschiedenen TARIC-Codes der Position 7019 erfasst.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Auslaufen der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping und Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen wäre. Die bestehenden Maßnahmen bleiben daher in Kraft.

Für chinesische Unternehmen gelten weiterhin Antidumpingzölle zwischen 34,0 % und 69,0 %. Für ägyptische ausführende Hersteller beträgt der Antidumpingzoll 33,1 %. Die Maßnahmen bleiben außerdem auf bestimmte Einfuhren zu Offshore-Anlagen sowie auf aus Marokko und der Türkei versandte Einfuhren ausgeweitet, auch wenn diese als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet werden. Weiterlesen

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfaserfilamenten aus China.

Die Europäische Kommission hat eine Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführt.
Gegenstand: Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Glasfaserverstärkungen (Endlosglasfaserfilamente).

Amtsblatt der EU – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2337 der Kommission vom 24.11.2025

Betroffene Produkte

Die Verordnung betrifft Glasfaserprodukte der KN-Codes:

  • 7019 11 00

  • ex 7019 12 00

  • 7019 14 00

  • 7019 15 00

Die Waren umfassen u. a.:

  • Glasstapelfasern („chopped strands“) ≤ 50 mm

  • Glasfaserrovings

  • Matten aus Glasfaserfilamenten

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Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/328 über endgültige Ausgleichszölle auf Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfasern aus China.

Die EU-Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Ausgleichszölle für Glasfaserverstärkungen (Endlosglasfaserfilamente) mit Ursprung China durchgeführt. Grund: Dauerhafte strukturelle Veränderungen im EU-Markt und eine signifikante Schädigung der EU-Hersteller trotz bestehender Zölle.

Amtsblatt der EU – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2328 der Kommission vom 24.11.2025.

Betroffene Waren

Glasfaserprodukte unter folgenden KN-Positionen:

  • 7019 11 00

  • ex 7019 12 00

  • 7019 14 00

  • 7019 15 00

(inkl. TARIC-Codes 7019 12 00 22, 25, 26, 39) Weiterlesen