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EU verlängert Antidumpingzölle auf Glasfasergewebe aus China und Ägypten
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 der Kommission vom 8. Juni 2026.
Die Europäische Kommission hat die bestehenden Antidumpingzölle auf bestimmte gewebte und/oder genähte Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten nach einer Auslaufüberprüfung aufrechterhalten.
Betroffen sind Glasfasergewebe, die insbesondere in Rotorblättern für Windkraftanlagen, im Bootsbau, im Fahrzeugbau, bei Sportausrüstungen sowie bei der Sanierung von Rohrleitungen eingesetzt werden. Die Waren werden unter verschiedenen TARIC-Codes der Position 7019 erfasst.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Auslaufen der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping und Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen wäre. Die bestehenden Maßnahmen bleiben daher in Kraft.
Für chinesische Unternehmen gelten weiterhin Antidumpingzölle zwischen 34,0 % und 69,0 %. Für ägyptische ausführende Hersteller beträgt der Antidumpingzoll 33,1 %. Die Maßnahmen bleiben außerdem auf bestimmte Einfuhren zu Offshore-Anlagen sowie auf aus Marokko und der Türkei versandte Einfuhren ausgeweitet, auch wenn diese als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet werden. Weiterlesen






